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Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz

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HOLLENBACH (KOBINET) Angesichts des in den kommenden Tagen oder Wochen erwarteten ersten Entwurfes für ein Teilhabegesetz hat der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. Forderungen, die Menschen mit Assistenzbedarf an das Gesetz stellen, veröffentlicht. Nach ForseA-Ansicht sind die Interessen dieser Menschen bislang etwas zu kurz gekommen.

  • Befreiung von Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • Bessere Regelungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Selbstbestimmte Festlegung des Hilfebedarfes
  • Aufhebung aller Verzögerungen zum Nachteil der Antragsteller
  • Herauslösung aus der Sozialhilfe

Auf seiner Homepage hat der Verein diese Forderungen näher begründet. In einem Rundschreiben führt der Vereine weiter aus: „Um Missverständnissen vorzubeugen: ForseA unterstützt die Kampagne für ein gutes Teilhabegesetz. Dieses Papier soll noch spezifische Kenntnisse der Situation aus Sicht der Assistenznehmer mit einbringen. Dort, wo die Kampagne Gleiches fordert, wollen wir lediglich ergänzen. Am Ende muss ein faires Teilhabegesetz stehen.

Um unsere Forderungen zu unterstreichen, haben wir auf zehn Seiten dargestellt, wie sehr Menschen mit Behinderungen durch Nichtbeachtung unserer Grundrechte und Gesetze seitens vieler Kostenträger benachteiligt werden. Dabei haben wir lediglich das Grundgesetz, die Behindertenrechtskonvention, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das SGB XII etwas näher beleuchtet. Es wird deutlich, dass dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht.“

Das Rundschreiben endet mit dem Hinweis: „Abschließend sei daran erinnert, dass der Gesetzgeber keine Gesetze mehr verabschieden kann, die dem Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention zuwiderlaufen. Die wiederum ist in Deutschland seit 2009 uneingeschränkt geltendes Recht. Ein Versprechen, das die Regierung den Menschen mit Behinderung in diesem Land gegeben hat!“

ForseA-Forderung nach einem fairen Teilhabegesetz