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Zweites Pflegestärkungsgesetz

Reichstagskuppel in Berlin
Reichstagskuppel in Berlin
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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag heute das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Nach Ansicht der Regierung wird mit der Reform ein wichtiger Schritt nach vorne getan. Auch die Opposition sprach in der Schlussdebatte von Fortschritten, sieht aber nach wie vor erhebliche Defizite. Problematisch aus ihrer Sicht sind vor allem der Personalmangel in der Pflege, aber auch die langfristige Finanzierung sowie ungleiche Mittelverteilungen zwischen den Patientengruppen.



Trotz vieler Verbesserungen zeigte sich die Lebenshilfe enttäuscht. Enttäuschend sei, „dass behinderte Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, davon weitgehend ausgenommen sind“, kritisierte deren Bundesvorsitzende Ulla Schmidt. Begrüßt wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Denn die Begutachtung pflegebedürftiger Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Demenz oder geistiger Behinderung werde dadurch verbessert. Jedoch kritisiert die Lebenshilfe, dass das Gesetz nur die Pflegeversicherung in den Blick nimmt und Menschen mit Behinderung weiter benachteiligt werden.

Das Pflegegesetz erhöht Armutsrisiken, befürchtet der Sozialverband Deutschland. „Dieses Gesetz bedeutet zunächst eine klare Verbesserung für die von Pflege betroffenen Menschen. Denn der Zugang zu den Leistungen wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerechter. Gleichwohl fehlt dem Gesetz ein solidarisches Finanzierungskonzept“, erklärte Verbandspräsident Adolf Bauer. „Und das ist mit Blick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege ein Verhängnis. An dieser Stelle dürfen wir den Gesetzgeber nicht aus seiner Pflicht entlassen. Er muss nachbessern und die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert verteilen.“