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Reform der Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Mecklenburg-Vorpommern

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Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
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Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
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Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (KOBINET) Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin wurde das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle werden die Rahmenbedingungen für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien verbessert, den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wird stärker Rechnung getragen sowie Verfahrenserleichterungen in die Landesbauordnung aufgenommen, heißt es vonseiten des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe.

Das barrierefreie Bauen bleibt ein wichtiges Anliegen der Landesbauordnung. „Erfreulicherweise hat in den vergangenen Jahren allgemein die Erkenntnis zugenommen, dass bei öffentlich zugänglichen Gebäuden barrierefreies Bauen gleichsam eine Selbstverständlichkeit ist. Bei Neubauten von Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, Bauten für Kultur und Bildung, Verwaltungsgebäuden sowie Geldinstituten ist Barrierefreiheit kein Gegenstand von grundsätzlichen Auseinandersetzungen mehr“, sagte Minister Harry Glawe. Im Gebäudebestand sowohl privater Eigentümer als auch der öffentlichen Hand sei eine Menge für die Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für behinderte Menschen getan worden. „Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen.“

Mit der Ergänzung, dass sich die Barrierefreiheit bei baulichen Anlagen mit ständigen Benutzern, beispielsweise Schulen und Hochschulen, nicht nur auf den Besucherverkehr, sondern auch den Benutzerverkehr bezieht, wird eine Klarstellung erreicht. „Beispielsweise muss jeder Schulneubau so beschaffen sein, dass Schüler diesen unabhängig von einer vorhandenen Behinderung zweckentsprechend nutzen können“, betonte Glawe. Im Wohnungsneubau finden die Belange von Rollstuhlfahrern nun mehr Berücksichtigung als bisher. Das vorliegende Gesetz verlangt die Herstellung barrierefrei erreichbarer Wohnungen schon bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Die vorgeschriebenen barrierefreien Wohnungen können einem Bedürfnis der Praxis folgend zukünftig flexibler über mehrere Geschosse verteilt angeordnet werden, heißt es in der Presseinformation des Bauministers.