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MAINZ (KOBINET) Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nahm an der Sitzung des Landesbeirats für die Belange behinderter Menschen teil und bekräftigte, dass der Beirat ein wichtiger Partner der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist. Der Beirat unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, tagte gestern in Mainz. Die Ministerin informierte auch über den aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes und des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes.
Die Zeit der strukturellen Veränderungen in der Politik für Menschen mit Behinderung sei noch nicht zu Ende, betonte die Ministerin. „Allein die UN-Behindertenrechtskonvention stellt uns noch über Jahre vor neue Herausforderungen, die wir als Landesregierung gerne annehmen. Dabei ist der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen ein wichtiger Partner der Landesregierung.“ Die Ministerin nannte als Beispiel der Mitgestaltung des Beirats die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Zum Bundesteilhabegesetz hob Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Verantwortung des Bundes hervor. „Das Bundesteilhabegesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, wird ein für alle sichtbarer Meilenstein in der bundespolitischen Ausrichtung der Behindertenpolitik sein. Es ist längst überfällig, dass die Leistungen für die Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgeprinzip herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt werden, das die bisherige Eingliederungshilfe ablöst“, so die Ministerin. Für diese Reform sei aber die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes erforderlich. „Bisher tragen Länder und Kommunen allein die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Der Bund muss für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft auch finanzielle Verantwortung übernehmen“, so die Forderung der Sozialministerin.
Zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz sagte die Ministerin, ein Teil der Leistungsverbesserungen sei zwar bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten, unter anderem durch höhere Leistungen für Tagespflege. „Doch mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bekommen wir jetzt ein Verfahren, das Einschränkungen umfassend berücksichtigt, beispielsweise auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Die Ministerin kritisierte jedoch, dass der Gesetzentwurf Regelungen an den Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen weitgehend außen vor lasse. „So ist der im Koalitionsvertrag festgehaltene Auftrag, die Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten geriatrischer Rehabilitation zu prüfen, noch nicht abgearbeitet. Unverändert bleibt auch die ungerechtfertigte Schlechterstellung in der Pflegeversicherung bei Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege im Sozialgesetzbuch Zwölf werden nicht gelöst“, unterstrich Sabine Bätzing-Lichtenthäler.