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Foto: Irina Tischer
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BERLIN (KOBINET) Die Linksfraktion im Bundestag und ihre behindertenpolitische Sprecherin Katrin Werner fordern ein arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm für Menschen mit Behinderungen, das dem Leitsatz folgt: So wenig Sonderarbeitswelten wie nötig und so regulär wie möglich! Das ist der Inhalt eines Antrages mit dem Titel „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung", der heute neben dem Antrag der Regierungsfraktionen, mit dem ein Sonderprogramm zum Ausbau der aktuell 800 Integrationsbetriebe auf den Weg gebracht werden soll, verhandelt wird.
Im Januar 2015 waren 187.000 Menschen, die als schwerbehindert anerkannt sind, arbeitslos – Tendenz steigend. Das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch vom 27. November 2014 zeigt, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen mit 14 Prozent mehr als doppelt so hoch lag wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Wenn Menschen mit Behinderungen dann doch mal das Glück haben einen Arbeitsplatz zu bekommen, kämpfen sie mit weiteren Schwierigkeiten. Die Hälfte aller Arbeitsplätze ist nicht barrierefrei. Dies verdeutlichte eine Studie von ver.di aus dem Jahre 2014 zur Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz.
„Diese Zahlen machen eines ganz deutlich: Es ist endlich Zeit zu handeln! Menschen mit Behinderungen haben auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits 2009 durch Deutschland ratifiziert wurde, das Recht auf die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Dies setzt jedoch einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt voraus, der es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ihr Arbeitsumfeld frei zu wählen. Hierzu brauchen sie entsprechende und ausreichende Alternativen zu den Werkstätten für behinderte Menschen. Davon sind wir in der Bundesrepublik sechs Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention noch meilenweit entfernt“, so Katrin Werner.
Die Linke fordert in ihrem Antrag die Beschäftigungspflicht von privaten Unternehmen und die damit verbundene Ausgleichsabgabe umzugestalten und zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Integrationsunternehmen und Integrationsabteilungen gestärkt werden. Dies soll durch eine zusätzliche Steuerentlastung und eine Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sichergestellt werden. Nicht zuletzt sollen die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) schrittweise umgestaltet werden. Alle Beschäftigten in WfbM sollten das Recht auf ein reguläres Arbeitsverhältnis mit tariflicher Entlohnung erhalten. Die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt müsse stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Hierfür müssten entsprechende Förderungen und Unterstützungsangebote sichergestellt werden. Ein unbefristetes Rückkehrrecht in die Werkstätten sei unerlässlich.