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BERLIN (KOBINET) Als wichtigen Schritt begrüßte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute das neue Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz. Auch wenn die geplanten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichend seien, um die gravierende sozial bedingte gesundheitliche Chancenungleichheit in Deutschland nachhaltig zu reduzieren, so markiere das Gesetz dennoch einen Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung. Nach jahrzehntelangem Ringen und insgesamt drei gescheiterten Gesetzesanläufen sei es endlich gelungen, moderne und wirksame Formen der Prävention als Regelfall ins Gesetz zu schreiben.
„Natürlich hätten wir uns an vielen Stellen weitergehende Reformen gewünscht und sind enttäuscht, dass sich das Gesetz im Kern auf die Prävention durch Krankenkassen beschränkt und damit wichtige Akteure wie zum Beispiel Bund, Länder und Gemeinden nicht wirklich in die Verantwortung genommen werden. Der wesentliche Fortschritt besteht aber darin, dass künftig die Prävention in Lebenswelten, also z. B. in Kitas, Schulen, Betrieben, Pflegeeinrichtungen und Stadtteilen Vorrang vor Kursen zur Verhaltensänderung hat. Denn diese Kurse erreichen kaum sozial benachteiligte Menschen. Mit dieser Weichenstellung können endlich wissenschaftlich fundierte Strategien aufgelegt werden, von denen die zentralen Zielgruppen real profitieren“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitswissenschaftler und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Der Zusammenhang von sozialem Status und Gesundheitszustand ist eindeutig belegt. Um gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen, müssen die Menschen dort gefördert werden, wo sie sind“, so Rosenbrock.