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Landesbeauftragte zieht erste Bilanz

Petra Wontorra
Petra Wontorra
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HANNOVER (KOBINET) Seit Anfang des Jahres ist Petra Wontorra Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen durchzusetzen ist ihr dabei besonders wichtig. Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen zog Petra Wontorra eine erste Bilanz ihrer Arbeit als Landesbeauftragte.



„Ich sehe Menschen mit Behinderungen, die Expertinnen und Experten in eigener Sache, als meine Bündnispartner und -partnerinnen an“, so Petra Wontorra, „und ich wünsche mir gleichzeitig eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Verbänden, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen und politischen Entscheidungsträgern, die dieses Ziel teilen. Das Thema Inklusion hat den zentralen Stellenwert im Aufgabenbereich der neuen Landesbeauftragten. Der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. „Als Leiterin der Fachkommission Inklusion gehört es zu meinen Aufgaben, den Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans in Niedersachsen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu steuern.“

Das Fazit von Petra Wontorra lautet: „Nachdem ich mir einen ersten Überblick über meine Aufgaben und Möglichkeiten verschafft habe, kann ich jetzt die ersten Handlungsfelder definieren. Als Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen werde ich auf gleichwertige barrierefreie Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hinwirken. Nur unter Berücksichtigung der durchaus differenzierten Belange von Menschen mit Behinderungen kann die Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gelingen. Deshalb steht auf meiner To-do-Liste ganz oben die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen, das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen und die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG), in dem die Bestimmungen laut der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden müssen.“