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AWO will sich im Sinne der UN-Konvention weiter entwickeln

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BERLIN (KOBINET) Der elf Seiten lange Bericht des Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention enthält aus Sicht der Arbeiter Wohlfahrt (AWO) eine klare Botschaft: Die menschenrechtsbasierte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland nur mangelhaft. Die AWO will den die Empfehlungen zum Anlass nehmen, sich selbst, ihre Dienste und Einrichtungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.



Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte: „Die Fülle und Tiefe der Empfehlungen zeigt, dass sich die Expertinnen und Experten intensiv mit den vielfältigen Lebenslagen und Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Behinderungen sowie der Theorie und Praxis der Konventionsumsetzung befasst haben. Dies wird beispielsweise an der konkreten Benennung besonders vulnerabler Zielgruppen in einzelnen Empfehlungen deutlich. Die Empfehlungen eignen sich als zielfokussierter Kompass. Es gilt nun strategisch, vernetzt und differenziert zu handeln. Grundsätzlich empfiehlt der Fachausschuss, dass der Gesetzgeber alle bestehenden Gesetze durch unabhängige Expertinnen und Experten auf die Verträglichkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen lässt. Gleichzeitig sollen auch alle zukünftigen Gesetze und Verordnungen so entwickelt werden, dass diese konventionskonform sind. Dabei soll zukünftig die Expertise von Menschen mit Behinderung noch konsequenter eingeholt und die Belange von Kindern mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden.“

Um eine besondere Chance der Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention nachhaltig zu nutzen, fordert die AWO den für Herbst geplanten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz – bereits vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens – durch eine unabhängige Stelle auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention prüfen zu lassen und die Empfehlungen dann zeitnah einzuarbeiten.