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Lebenshilfe fordert Opferfonds zeitnah auflegen

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HüRTH (KOBINET) Bei der Entschädigung von missbrauchten Heimkindern gibt es nach Ansicht der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen eine Gerechtigkeitslücke. Zwei Fonds für misshandelte Heimkinder wurden bereits aufgelegt. Ein Fonds für ehemalige westdeutsche Heimkinder und ein Fonds für ostdeutsche Heimkinder. Nicht berücksichtigt wurden bei diesen beiden Entschädigungsfonds Heimkinder, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie untergebracht wurden, kritisiert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.



Der Deutsche Bundestag und die Jugend- und Familienministerkonferenz empfahlen 2011 die Einrichtung eines Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975“ (Opferfonds West) der zum 1. Januar 2012 wirksam wurde. Ähnliches erfolgte beim Fonds für die „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“, der zum 1. Juli 2012 eingerichtet wurde. „Von daher gibt es eine mehrfache Diskriminierung der Kinder, die nicht in das Raster dieser beiden bestehenden Opferfonds fallen. 1. Sie wurden von ihren Eltern getrennt, 2. es waren Kinder mit Behinderungen, 3. sie wurden missbraucht und 4. es gibt Grenzfälle, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht wurden obwohl, dies nicht nötig war, wodurch sie heute aber keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können“, heißt es vonseiten der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.

Der Verband sieht dies als einen fortlaufenden Skandal und erwartet, dass die Gerechtigkeitslücke zeitnah geschlossen wird. Betroffen sind bundesweit etwa 24.000 Kinder, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht worden sind. Dazu kommen noch einmal circa 8.900 Kinder, die in Psychiatrien oder Stationen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht wurden. Befürworter des zusätzlichen Opferfonds sehen außerdem nur geringe bürokratische Hürden, weil teilweise bereits Anträge existieren, die aber aufgrund der bestehenden ungerechten Regelung abgelehnt wurden. Die bearbeitenden Stellen, meist Landesjugendämter sind bereits erfahren, was die Bearbeitung der Anträge betrifft. Das Land Nordrhein-Westfalen habe eine besondere Verantwortung gegenüber den Missbrauchsopfern mit Behinderung, weil es die Heimaufsicht inne hatte.

Aus Sicht der Lebenshilfe hat Nordrhein-Westfalen eine Schlüsselposition, dieses Thema im Sinne der Opfer endlich zu lösen. „Wir begrüßen darüber hinaus, dass der LVR sich dem Thema inzwischen ebenfalls angenommen hat. So wurden bereits Gelder zurückgestellt. Daher sollte, auch im Sinne der immer älter werdenden Opfer jetzt schnell gehandelt werden. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat die Chance, sich diesem sensiblen Thema anzunehmen und damit, gemeinsam mit Bayern, eine die Blockade der Lande zu beenden“, heißt es in einer Presseinformation der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.

Für misshandelte und missbrauchte Heimkinder mit Behinderungen wird es nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) noch 2015 einen Opferfonds für Entschädigungen geben. Das habe der Vorsitzende des Sozialausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag, Günter Garbrecht (SPD), angekündigt.