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Feilschen um Windeln und andere Hilfsmittel

Daumen runter!
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Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

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HOLLENBACH (KOBINET) "Wie lange darf man mit trockener Hose unterwegs sein?" fragte sich Alexandra Gondorf vom SWR zu Beginn des Beitrags im Rahmen der Reihe "Zur Sache, Baden-Württemberg". Der Beitrag beschäftigte sich mit den Problemen, die behinderte Menschen mit ihren Krankenkassen bekommen, sobald sie Hilfsmittel benötigen. Darin wird auch thematisiert, dass diese Versicherten von den Krankenkassen gezwungen werden, Ausscheidungsprotokolle zu führen, gar benutzte Windeln zu wiegen.



Hollenbach (kobinet) „Wie lange darf man mit trockener Hose unterwegs sein?“ fragte sich Alexandra Gondorf vom SWR zu Beginn des Beitrags im Rahmen der Reihe „Zur Sache, Baden-Württemberg“. Der Beitrag beschäftigte sich mit den Problemen, die behinderte Menschen mit ihren Krankenkassen bekommen, sobald sie Hilfsmittel benötigen. Darin wird auch thematisiert, dass diese Versicherten von den Krankenkassen gezwungen werden, Ausscheidungsprotokolle zu führen, gar benutzte Windeln zu wiegen.

SWR-Beitrag vom 19.03.2015
SWR-Beitrag vom 09.04.2015

Gedanken hierzu von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Vermutlich soll damit bewiesen werden, dass die Vierliter-Windel nicht optimal befüllt wurde. Ich möchte nicht wissen, wie es sich anfühlt, in vier Liter Urin zu sitzen, auch nicht, ob und wie ich dann rieche oder sich meine Haut in dieser Umgebung verhält. Dieses Thema betraf bereits meine im Jahre 2008 verstorbene Frau. Schon so lange sind behinderte Menschen dieser Diskriminierungen durch ihre Krankenkasse ausgesetzt. Und diese betreffen nicht nur Windeln. Sämtliche Hilfsmittel sind davon betroffen. Nicht umsonst haben sich wohl manche Krankenkassen in Gesundheitskassen umbenannt. Man will Gesunde, deren Beiträge. Und die anderen, die werden jenseits der Hochglanzprospekte und Werbeversprechen hingebungsvoll schikaniert. Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man sich beispielsweise den gestrigen Beitrag anschaut. Vorangegangen war vor Wochen ein kürzerer Beitrag zum selben Thema. Natürlich weist die Politik, hier in Gestalt von Heike Baehrens (SPD), die Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages ist, die Verantwortung von sich. Man hätte für die Menschen mit Behinderungen gesorgt, indem man im § 2a SGB V formuliert hätte: „Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.“ Dieser Fehler zieht sich jedoch als roter Faden durch alle Gesetze. Solche schwammigen Formulierungen werden stets so angewandt, wie es die eigenen Sparsamkeitsregelungen erfordern. Die Politik öffnet Türen sperrangelweit und wundert sich, dass diese Durchlässe auch genutzt werden.

Das Verhalten der Krankenkassen muss ebenfalls unter dem Aspekt betrachtet werden, den das Bundesverfassungsgericht am 10.10.2014 veröffentlicht hat (Az.: 1 BvR 856/13): „Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen“. Welcher Mensch ohne Behinderung wiegt, schätzt, misst seine Ausscheidungen und reicht ein Protokoll darüber bei einer interessierten Stelle ein? Welcher Mensch ohne Behinderung würde sich mit 4 kg Ausscheidungen am Leib noch wohl fühlen? Sicherlich nicht mal die SachbearbeiterInnen, die solche Forderungen an uns richten und sofort mit der Keule mangelnder Mitwirkung drohen, für den Fall, dass wir uns nicht fügen.

Wir brauchen ein Gesetz, das Menschen mit Behinderung endlich so stellt, wie es uns zusteht. Als Mensch unter Menschen. Mit den Menschenrechten, die uns seit der Geburt zustehen. Das uns wenigstens die Chance lässt, uns inmitten der Gesellschaft zu bewegen. Inklusion eben!