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UN-Konvention konsequent umsetzen

UNO-Flagge mit Behindertenrechten
UNO-Flagge mit Behindertenrechten
Foto: BIZEPS

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BERLIN (KOBINET) Die Lebenshilfe Berlin hat heute den Senat aufgefordert, die UN-Behindertenrechtskonvention im Land konsequent umzusetzen. Von der Berliner Politik wird eine kritische Bestandsaufnahme und die konsequente Ableitung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin erwartet. Mit Sorge sieht die Lebenshilfe Berlin die Entkopplung der finanziellen Entlastung der Kommunen vom geplanten Bundesteilhabegesetz, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Verbands.



Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 18. März werden die Kommunen zwar durch Bundesmittel in Höhe von 2,5 Milliarden in 2017 und von 5 Milliarden Euro ab 2018 entlastet. Allerdings ist die Entlastung – entgegen der vielversprechenden Ankündigung im Koalitionsvertrag – nicht mehr an die Reform der Eingliederungshilfe und die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes gebunden.

„Auch wenn die Entlastung der Kommunen jetzt nicht mehr an die Reform der Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz gekoppelt ist, erwarten wir von der Berliner Politik eine kritische Bestandsaufnahme bestehender Probleme und Umsetzungsdefizite sowie die konsequente Ableitung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“, so Ludger Gröting, der Vorsitzende der Lebenshilfe Berlin.

Seit dem Jahr 2013 prüft die „Monitoring-Stelle Berlin“ im Auftrag des Landes Berlin und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Landes Berlin auf deren Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ergebnisse sollen in einer Expertise festgehalten werden und als Grundlage für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin dienen. Der Entwurf soll in diesem Jahr vorgelegt werden. An diesem Ziel sei unbedingt festzuhalten, fordert Gröting.