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Nur schwellenfrei ist barrierefrei

Barrierefreie Türschwelle
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Foto: Ulrike Jocham

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STUTTGART (KOBINET) Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) als oberste Baubehörde in Baden-Württemberg verlangt nun mit der neuen Baugesetzgebung seit 01.03.2015 und mit der neuen Liste der technischen Baubestimmungen seit 01.01.2015 sichere und schwellenfreie Gebäude innerhalb des barrierefreien Bauens: „Die weitverbreitete Annahme, zwei Zentimeter hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu", so das MVI in Stuttgart in einem Schreiben vom Dezember 2014.

Stuttgart (kobinet) Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) als oberste Baubehörde in Baden-Württemberg verlangt nun mit der neuen Baugesetzgebung seit 01.03.2015 und mit der neuen Liste der technischen Baubestimmungen seit 01.01.2015 sichere und schwellenfreie Gebäude innerhalb des barrierefreien Bauens: „Die weitverbreitete Annahme, zwei Zentimeter hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu“, so das MVI in Stuttgart in einem Schreiben vom Dezember 2014.

Das Ministerium fordert das technisch Mögliche: „In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“ Damit hat die baden-württembergische Landesregierung als erstes Bundesland die gesellschaftliche Bedeutung der Schwellenfreiheit erkannt. Der Stein ist ins Rollen gekommen, weil die Unternehmensberaterin Ulrike Jocham, ausgebildete Heilerziehungspflegerin, Dipl.-Ing. in Architektur mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung, über Jahre beharrlich am Ball geblieben ist. Im Herbst 2014 hat sie mehrere Wochen tatkräftige Unterstützung insbesondere von Michael Schima, dem Sprecher des Stadtbehindertenrings Geislingen an der Steige (STeiGle), sowie von verschiedenen Verbänden und Experten in eigener Sache erhalten. „Die neue gesetzliche Regelung fordert vom Baugewerbe ein Umdenken, denn bislang sind Nullschwellen an Außentüren die absolute Ausnahme“, sagt Florian Kneer, der Geschäftsführer von Kneer-Südfenster, einem der größten Fenster- und Türenbau-Unternehmen in Baden-Württemberg und im gesamten Bundesgebiet. Das Unternehmen bietet bereits seit sieben Jahren seinen Kunden einen schwellenfreien Übergang selbst bei Balkon- und Terrassentüren an. „Barrierefrei bedeutet null und nicht zwei Zentimeter“, davon ist die Diplomingenieurin und Inhaberin der Unternehmensberatung „inklusiv wohnen/inklusiv leben“ aus Stuttgart, Ulrike Jocham, überzeugt.

Der Initiator des bundesweit bekannten und sich verbreitenden Bielefelder Modells, die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (BGW) baut seit 2005 in alle Hauseingangs-, Wohnungseingangs-, Terrassen- und Balkontüren eine Nullschwelle ein. Das Ziel der BGW ist klar: Das Wohnungsunternehmen will, dass möglichst alle Menschen, auch Menschen mit einem 24-stündigen Pflege- und Assistenzbedarf, die Wohnungen nutzen können. Dafür sind schwellenfreie Türen und Außentüren eine unabdingbare Grundvoraussetzung.

Nach den aktuellen Entwicklungen müsste jeder Neubau schwellenfrei sein. Das erfordert allerdings von der gesamten Immobilienbranche eine fundamentale Veränderung und einen erhöhten Beratungsbedarf. Bisher ist die Profession durch eine Kultur des Beharrens und Festhaltens an althergebrachten Lösungen gekennzeichnet. Seit über 15 Jahren gibt es schwellenfreie Lösungen, die von Immobilienanbietern mangels Information nahezu nicht eingesetzt wurden – obwohl die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung („Behindertenrechtskonvention“, BRK) schon seit sechs Jahren in Kraft ist und die Folgen des demografischen Wandels bereits seit mehreren Jahren bekannt sind. Für Jocham ist klar: „Jede unnötig gebaute Schwelle stellt eine Diskriminierung nach der BRK dar, hindert und gefährdet die Nutzer zumeist über mehrere Jahrzehnte hinweg und birgt einen unkalkulierbar hohen Kostenfaktor, unter anderem durch den nötigen Schwellenrückbau, finanziert über Sozialkassen und Steuergelder, Folgekosten durch Stürze und Verletzungen sowie Mehrkosten durch vermeidbare Klinik-, Reha- und Heimaufenthalte. Schwellenfreiheit dagegen bedeutet neben einer inklusiven und benutzerfreundlichen Architektur, die der neuen Vielfalt in der Gesellschaft begegnet (Diversity-Management), eine Optimierung der gesamten Designqualität und eine Wertsteigerung aller Immobilien.“

Kontakt:
inklusiv wohnen, inklusiv leben
Ulrike Jocham
Alexanderstr. 120
D-70180 Stuttgart
Telefon: 0049 (0) 711 3891186
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ulrikejocham.de