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UNBEKANNT (KOBINET) Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die knallharten FinanzpolitikerInnen der Bundesregierung und Regierungskoalition haben den wohlmeinenden SozialpolitikerInnen wieder einmal das Wasser abgegraben, bzw. werden dies am Mittwoch bei der Sitzung des Bundeskabinetts tun. Denn die versprochenen fünf Milliarden Euro für die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfereform sollen aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgelöst und in andere Bereiche verschoben werden.
Kassel (kobinet) Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die knallharten FinanzpolitikerInnen der Bundesregierung und Regierungskoalition haben den wohlmeinenden SozialpolitikerInnen wieder einmal das Wasser abgegraben, bzw. werden dies am Mittwoch bei der Sitzung des Bundeskabinetts tun. Denn die versprochenen fünf Milliarden Euro für die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfereform sollen aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgelöst und in andere Bereiche verschoben werden. Obwohl im Koalitionsvertrag die Koppelung der Entlastung der Kommunen mit der Schaffung eines Bundesteilhabegeldes verankert ist, schert sich die Regierung und Koalition keinen Deut um ihr Geschwätz von gestern und zwingt uns eine Reform ohne finanziellen Spielraum auf.
Dass angesichts dieser bereits schon seit längerem am Horizont sichtbaren Wendung in Sachen Bundesteilhabegesetz denjenigen, die sich seit Monaten die Köpfe um eine längst überfällige Reform heiß reden, der Kamm schwillt, ist mehr als verständlich. Bot die zugesagte Entlastung der Kommunen durch die Reform der Eingliederungshilfe und die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes doch endlich einmal kreativen Spielraum für längst überfällige Reformen. So schien ein Bundesteilhabegeld und damit die Stärkung der Selbstbestimmung behinderter Menschen, die Abkehr von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens und das Öffnen so mancher Tür aus den Sonderwelten hinaus, in greifbarer Nähe.
Doch wenn wie geplant am Mittwoch das Bundeskabinett die Eckwerte für den Haushalt für die nächsten Jahre beschließt, werden diese Milliarden aller Voraussicht nach weg sein. Sie fließen dann aus dem Sozialbereich in andere Bereiche, wie in ein Investitionsprogramm für die Kommunen, so dass von einer Entlastung der Sozialetats keinerlei Rede mehr sein kann. Gepaart mit der Maßgabe, dass die Gesetzesreform keine neue Kostendynamik auslösen darf, werden so manche Träume schnell zu Schäumen, und diejenigen, die sich für die Selbstbestimmung, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einsetzen, noch mehr in die finanzielle Enge getrieben.
So lobenswert und vorbildlich in Sachen Beteiligungskultur der begonnene Reformprozess auf der einen Seite war, so brutal und brüskierend ist das Vorgehen der Regierungskoalition und der anderen Kabinettsmitglieder auf der anderen Seite. Genau mit solchen Aktionen schreckt man Bürgerinnen und Bürger von der Mitwirkung in der Politik und an Beteiligungsprozessen ab. Wie ein Ritter ohne Land stehen nun all diejenigen da, die sich für eine wirkliche Reform einsetzen und so berechtigt ist auch der Ärger, der sich über diese Politik breit macht.
Schließlich darf man nicht vergessen, dass die Reform der Eingliederungshilfe schon ein alter Hut ist, die schon seit vielen Jahren gefordert wird und eigentlich in der letzten Legislaturperioden erfolgen sollte. Damals wurden wir mit den Rufen aus Bayern und letztendlich durch den Beschluss, die Reform der Eingliederungshilfe an den Transfer von fünf Milliarden Euro pro Jahr an die Kommunen zu verbinden, vertröstet und die Untätigkeit der schwarz-gelben Regierungskoalition kaschiert. Nun kurz vor der Zielgeraden für ein Bundesteilhabegesetz gilt dieses Gerede plötzlich nichts mehr und auch von den Bayern ist kein Hauch eines Zwischenrufes zu vernehmen, die sonst so manche Veränderung äußerst selbstbewusst blockieren. Also alles nur Schau, um letztendlich das Geld in imagestärkere Projekte pumpen zu können?
Die Optimisten, die für eine echte Reform der Behindertenpolitik eintreten und daran glauben, werden also dieser Tage auf eine harte Probe gestellt und kräftig herausgefordert. Denn die Menschenrechte behinderter Menschen und die viel proklamierte Inklusion scheinen in diesem Land wenn es darauf ankommt, nicht viel wert zu sein. Aus der hochbeschworenen großen Reform im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention kann unter solchen Rahmenbedingungen wahrscheinlich nur ein kleines Reförmchen herauskommen, das wie so oft nur etwas an den Rändern ändert, im Kern aber an der Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen vorbei geht. Wie so oft zuvor. Und all diejenigen, die von diesem Aussonderungssystem sehr gut leben, können sich wieder einmal zurück lehnen, an ihrem mittelalterlichen Verständnis in Sachen Behindertenhilfe dürfte nicht sonderlich stark gerüttelt werden. Hoch leben unsere entmündigenden und ausgrenzenden Sonderwelten mit ihrem schönen Mäntelchen der Wohltätigkeit. Und dies besonders kurz vor der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf.
Wenn sich nicht doch noch der Wind dreht und vielleicht durch mutige PolitikerInnen verhindert wird, dass eine historische Chance für uns behinderte Menschen vermasselt wird, könnte am Ende vielleicht doch noch ein Bundesteilhabegesetz heraus kommen, das diesen Namen verdient. Doch dieser Kampf ist nun, nicht zuletzt dank der ausgezeichnet „Solidarität“ unseres Finanzministers Wolfgang Schäuble, viel härter geworden, als wir dies in unseren schlimmsten Befürchtungen vermutet haben. Damit dürfte auch klar sein, dass die Aktivitäten beim diesjährigen Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen um den 5. Mai herum auf die Durchsetzung des Bundesteilhabegesetzes fokusiert sein müssen und nicht bei der von der Aktion Mensch proklamierten bloßen „Begegnung“ bleiben dürfen. Auf geht’s also in die nächste Runde, denn nach wie vor gilt: „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“.