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Gesetzliche Grundlage für Menschenrechtsinstitut gefordert

Webgrafik der Koordinierungsstelle
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Foto: behindertenbeauftragte.de

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BERLIN (KOBINET) Der Inklusionsbeirat der bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten staatlichen Koordinierungstelle fordert eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR). In einer heute veröffentlichten Presseerklärung wird kritisiert, dass nach wie vor der rechtliche Status des Menschenrechtsinstituts nicht geklärt ist. Der Bundestag müsse eine völkerrechtliche Blamage für Deutschland verhindern. Der Menschenrechtsinstitution droht der Verlust des sogenannten A-Status bei den Vereinten Nationen und damit des vollen Mitspracherechts beim UN-Menschenrechtsrat. Für den Erhalt dieses Status verlangen die Vereinten Nationen von allen nationalen Menschenrechtsinstitutionen eine gesetzliche Verankerung. Die Frist hierfür läuft Mitte März 2015 aus.



Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle erklärt dazu:

„Der Inklusionsbeirat hält die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte, einschließlich der dort angesiedelten Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, für unverzichtbar.

Die Arbeit des Instituts muss auch zukünftig so ausgestaltet sein, dass

a) seine Unabhängigkeit, insbesondere mit Blick auf staatliche Akteure, sichergestellt ist,
b) die menschenrechtliche Situation in Deutschland im Fokus der Arbeit steht – dies ist gerade aus Sicht behinderter Menschen in Deutschland zentral – und
c) eine vollständige Übereinstimmung der Institutsarbeit mit den sog. „Pariser Prinzipien“ gewährleistet wird.

Diesen Vorgaben muss eine gesetzliche Grundlage für das Institut Rechnung tragen. Denn nur auf diesem Wege kann das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen höchsten, sog. A-Status bei den Vereinten Nationen sichern.

Der Bundestag ist dringend aufgerufen, die gesetzliche Grundlage unter den oben benannten Prämissen endlich auf den Weg zu bringen. Ansonsten droht eine völkerrechtliche Blamage für Deutschland.“