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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Die parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller stellte sich am Freitagabend in der saarländischen Landesvertretung in Berlin im Rahmen der Veranstaltung BSK im Dialog einer Vielzahl von Fragen zum Bundesteilhabegesetz. Dabei wies sie darauf hin, dass die bestehenden Schnittstellen zu anderen gesetzlichen Regelungen im Sinne der Inklusion und UN-Behindertenrechtskonvention überwunden werden müssen.
Besonders deutlich sei die Problematik verschiedener Zuständigkeiten in der Aufteilung der Leistungen für behinderte Kinder und Jugendliche, führte die parlamentarische Staatssekretärin aus. Leistungen für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen seien in der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch XIII angesiedelt, während die Leistungen für andere behinderte Kinder und Jugendliche über die Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII erbracht würden. „Behinderte Kinder sind in erster Linie Kinder. Deshalb sollten die Hilfen auch im Kinder- und Jugendhilferecht angesiedelt sein, wie bei anderen Kinder und Jugendlichen auch“, erklärte Gabriele Lösekrug-Möller.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hatte unter dem Motto „Der Weg zum Bundesteilhabegesetz“ in die gut gefüllte saarländische Landesvertretung zu seiner mittlerweile traditionellen Diskussionsveranstaltung eingeladen. Und nach der Begrüßung durch Verena Gotzes und den einführenden Worten von Karl Finke und Gabriele Lösekrug-Möller wurde auch kräftig diskutiert und viele Fragen zum anstehenden Bundesteilhabegesetz gestellt. Die parlamentarische Staatssekretärin schilderte dabei den derzeitigen Beteiligungsprozess und die Breite der Themen, die beraten werden. Dieser sei vorbildlich, aber auch herausfordernd für die verschiedenen Akteure. Nun gehe es in die Zielgerade, so dass in der März-Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz u.a. die finanziellen Auswirkungen verschiedener Vorschläge diskutiert würden. Nach den Sommerferien sollen dann Eckpunkte für das Bundesteilhabegesetz vorliegen und im Herbst der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. 2016 soll das Gesetz dann vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, so die derzeitigen Pläne für das Verfahren.
Karl Finke vom BSK betonte, dass angesichts der langen Geschichte der Gesetzgebung in diesem Bereich, die bis in die 70er Jahre zurückreiche, nun endlich die Chance für ein gutes Bundesteilhabegesetz genutzt werden müsse. Die Beteiligung der Betroffenen sei dabei genau so wichig, wie konkrete Ergebnisse zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er gliederte die Diskussion in drei Blöcke: Arbeit, Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Leistungen und das Bundesteilhabegesetz. Mehr gab die begrenzte Zeit der Diskussion nicht her.
Beim Thema Arbeit wurde die Bandbreite der Herausforderungen deutlich, die bestehen, um behinderten Menschen eine gleichberechtige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Beiträge reichten hier von der Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Position der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben, über Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, wie das Budget für Arbeit, bis zur Forderung nach einem Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen. Gabriele Lösekrug-Möller betonte, dass besonders auch der Übergang von der Schule in den Beruf von zentraler Bedeutung dafür sei, behinderte Menschen eine Tür zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu öffnen. Zudem gelte es, die Betriebe, die bisher noch keine behinderte Menschen beschäftigen, für die Beschäftigung behinderter Menschen zu gewinnen.
Im Hinblick auf die derzeitige Praxis der Anrechnung des Einkommens und Vermögens wurde der Staatssekretärin deutlich gemacht, wie problematisch die derzeitige Praxis für die Betroffenen und wie familienfeindlich diese ist. Behinderten PartnerInnen könne man beispielsweise nicht zumuten, mit in die Armut gezogen zu werden, wenn sie einen behinderten Menschen heiraten, der beispielsweise auf Assistenz oder Hilfsmittel angewiesen ist.
Beim Bundesteilhabegeld wurde deutlich, dass es sich hier um die Würde behinderter Menschen geht, um nicht wegen jeder Kleinigkeit an Hilfe aufs Sozialamt rennen und sich dort der Bürokratie unterziehen zu müssen. Ein gutes Bundesteilhabegeld stütze die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ermöglicht den Einsatz der Mittel im Sinne der behinderten Menschen, machten die TeilnehmerInnen deutlich.
Das Angebot, anschließend Gespräche zu führen, wurde im netten Ambiente der saarländischen Ladesvertretung, die die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt hatten, rege genutzt. Eine gehörlose Teilnehmerin machte beispielsweise deutlich, dass sie ihre gesetzliche Betreuungsfunktion für ihren Sohn nicht ausreichend und wie viele alle anderen Eltern auch wahrnehmen kann, weil sie keine Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen bekommt, wenn sie beispielsweise ihren Sohn zum Arzt begleiten will.




