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Rückblick auf Woche voller Peinlichkeiten und Merkwürdigkeiten

Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen
Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen
Foto: Vincent Plüschow

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Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen
Foto: Vincent Plüschow

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Foto: Vincent Plüschow

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Foto: Vincent Plüschow

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Foto: Vincent Plüschow

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Foto: Vincent Plüschow

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Behinderte und nichtbehinderte SchülerInnen
Foto: Vincent Plüschow

KARLSRUHE (KOBINET)

KARLSRUHE (KOBINET) Die Vorsitzender der baden-württembergischen Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen blickt angesichts der derzeitigen Inklusionsdebatte in Baden-Württemberg auf eine Woche voller Peinlichkeiten und Merkwürdigkeiten zurück.



Ab dem kommenden Schuljahr sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Seitdem Kultusminister Stoch in dieser Woche das neue Schulgesetz zur Umsetzung der Inklusion vorgelegt hat, erscheinen der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen vor allem vier Dinge kommentierungsbedürfig, schreibt Claudia Heizmann in einer Presseerklärung:

„1. Nach den Gymnasien im vergangen Jahr klagen jetzt auch die Realschulen in Baden-Württemberg, auf Inklusion nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Und dass, obwohl das zweimal verschobene Gesetz ja wirklich nicht aus heiterem Himmel kommt. Überrascht worden kann niemand davon sein. Alle Schulen, die es wollten, konnten sich seit vielen Monaten mit neuen pädagogischen Konzepten und Fortbildungen darauf einstellen. Manche haben das getan, andere haben lieber den Kopf in den Sand gesteckt.

2. Der deutsche Städtetag möchte das Elternwahlrecht zugunsten von Schwerpunktschulen noch weiter einschränken und argumentiert hierfür mit ‚Sicherheit für Eltern und Kinder‘ – eine Begründung, die wir als ausgesprochen heuchlerisch erleben. Denn wie immer geht es doch letztlich nur ums Geld: Schwerpunktschulen versprechen für die Städte und Gemeinden einfach billiger zu werden. Darum geht es. Nicht um unsere Kinder. Nicht um uns Eltern.

3. Wenn Minister Stoch mit Sätzen zitiert wird wie ‚Es gibt kein Wünsch-Dir-was‘, dann klingt das so, als sei das Anliegen einer wohnortnahen Beschulung eines Kindes mit Behinderung eine ungeheuerliche Forderung. In Wirklichkeit ist es aber der Kampf, den wir als LAG schon seit über 25 Jahren führen, für ein kleines Stück Normalität für das Aufwachsen unserer Kinder und den Alltag unserer Familien.

4. Am Ende noch einmal zur Erinnerung: Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, wo Kinder, die nicht so schnell oder so viel wie andere lernen können, bislang noch an Sonderschulen gezwungen werden. Damit liegt das Ländle im Ranking bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zur Zeit auf dem letzten Platz in Deutschland. Sektkorken knallen zu lassen, gab und gibt es also keinen Grund. Das neue Gesetz ist ein erster Schritt. Und wie weit man damit in Sachen ‚Menschenrecht Inklusion‘ nach vorne kommt, wird vor allem die Umsetzung in der Praxis zeigen.“