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HANNOVER (KOBINET) Ungereimtheiten bei der Behandlung können bei der Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auslösen. Zum Entscheiden, ob das Krankengeld gestoppt wird, reichen ihr meist die bisherigen Behandlungsunterlagen. Patienten können dagegen Widerspruch einlegen und zudem vorsorgen. Darauf wiest die Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Hannover hin.
Heinz P. hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Der 42-Jährige wird fortlaufend krankgeschrieben, nach sechs Wochen bekommt er Krankengeld. Einige Zeit später meldet sich die Kasse bei ihm: Man habe seinen Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass er jetzt wieder arbeitsfähig sei. Ab kommender Woche bekomme er kein Krankengeld mehr. Herr P. ist entrüstet: Wie kann die Kasse ihn für gesund erklären, obwohl sein Arzt ihn bislang als einziger untersucht und immer wieder krankgeschrieben hat? So ein Beispiel der UPD.
„Viele Betroffene denken, dass die Versicherung eine extra Untersuchung braucht, um die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln“, sagt Elke Gravert von der hannoverschen Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Tatsächlich ist die Diagnose meist aber gar nicht der Grund, warum die Kasse die Zahlungen stoppt.“ Auslöser seien oft vielmehr Ungereimtheiten im Krankheitsverlauf – zum Beispiel dass Beschwerden auffällig lange anhalten und kaum oder gar nicht behandelt wurden.
Hat die Versicherung entsprechende Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann sie zur Klärung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser darf Untersuchungsergebnisse und Befunde vom Patienten oder Arzt anfordern und auswerten. Elke Gravert sagt dazu: „Für die Einschätzung, ob jemand weiterhin arbeitsunfähig ist, wird also auf bestehende Behandlungsunterlagen und damit die Aktenlage zurückgegriffen, nur in Ausnahmefällen wird der Patient nochmal untersucht.“
Gegen die Entscheidung der Kasse kann man Widerspruch einlegen und sich dazu die Stellungnahme des MDK zuschicken lassen. Der Arzt kann zudem bei der Versicherung ein medizinisches Zweitgutachten beantragen. „Beides ändert aber nichts daran, dass das Krankengeld erst einmal nicht weitergezahlt wird“, erklärt Patientenberaterin Elke Gravert. Damit Patienten gar nicht erst in eine solche Situation geraten, können sie im Vorfeld aktiv werden – etwa wenn der Hausarzt nur krankschreibt, Behandlungen oder eine Überweisung zum Facharzt aber ausbleiben. Elke Gravert meint: „Ist das der Fall, sollte man den Arzt dringend fragen, wie es medizinisch weitergehen soll, vor allem wenn sich die Krankheit länger hinzieht.“
Mehr Informationen zum Krankengeld finden Patientinnen im aktuellen UPD-Spezial unter www.patientenberatung.de/krankengeld.