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Kostenschock Beitragssatz

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Zum 1. Januar ist nun der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent festgesetzt. Während die Arbeitgeber vor den steigenden Kosten geschützt sind, müssen die Beschäftigten sowie die Rentnerinnen und Rentner sämtliche Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich über Zusatzbeiträge alleine schultern. So sieht es das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) vor, das 2015 in Kraft tritt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt vor den langfristigen Folgen des Gesetzes und stellt Forderungen an die Bundesregierung.



„Ein deutlich erhöhter Beitragssatz für die Arbeitnehmer ist künftig möglich. Der Gesetzgeber muss deshalb intervenieren, um notfalls den Anstieg von Zusatzbeiträgen für die Versicherten zu begrenzen. Zudem ist es erforderlich, die steigenden Kosten durch eine Anhebung des Beitragssatzes der Arbeitgeberseite einzufangen“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Der Sozialverband setzt sich seit Jahren für die umlagefinanzierte paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Sie gewährleistet aus Sicht des Verbandes eine moderne und leistungsfähige gesundheitliche Versorgung.

Mit der paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten geht der Grundsatz einher, dass die Versicherten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen. Zuletzt wurde die paritätische Finanzierung einseitig zugunsten der Arbeitgeberseite verändert. Künftige Mehrbelastungen tragen ausschließlich die Versicherten.