Foto: Gerhard Bartz
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HOLLENBACH (KOBINET)
HOLLENBACH (KOBINET) unter dieser Überschrift verteilte der Bundesverband ForseA e.V. seine Gedanken zum Jahreswechsel unter seinen Mitgliedern und Anhängern. Auch in diesem Jahr prangert der Verein zahllose Probleme an, die behinderte Menschen mit Assistenzbedarf aufgrund einer ungepflegten Gesetzeslandschaft mit den zuständigen Kostenträgern hätten. Wieder wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober zitiert, in der unmissverständlich der richtige Umgang mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes dargestellt wird.
Hollenbach (kobinet) Unter dieser Überschrift verteilte der Bundesverband ForseA e.V. seine Gedanken zum Jahreswechsel unter seinen Mitgliedern und Anhängern. Auch in diesem Jahr prangert der Verein zahllose Probleme an, die behinderte Menschen mit Assistenzbedarf aufgrund einer ungepflegten Gesetzeslandschaft mit den zuständigen Kostenträgern hätten. Wieder wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober zitiert, in der unmissverständlich der richtige Umgang mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes dargestellt wird.
In dem Text wird auch festgestellt, dass der Verschwendungszähler auf der ForseA-Seite in diesen Tagen die 1,5-Milliardengrenze überschritten hat. Soviel gab der Staat nach ForseA-Angaben dafür aus, im Wege der Einkommens- und Vermögensanrechnung runde 25 Millionen Euro einzusparen. ForseA setzt damit die Erträge und Aufwände mit der Größe einer Zigarettenschachtel im Verhältnis zur Höhe des Kölner Domes ins Verhältnis. Die Abschreckung der Bürgerinnen und Bürger, die gesetzliche Festlegungen in Anspruch nehmen wollen, ist dem Staat, also uns Bürgerinnen und Bürgern viel Geld wert.
Der Rundbrief schließt mit der Aufforderung, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht weiter auseinanderdividieren lassen sollen.




