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SAARBRüCKEN (KOBINET)
SAARBRüCKEN (KOBINET) Der Verein Miteinander Leben Lernen (MLL) hat in Saarbrücken einen Gesetzentwurf für ein inklusives Schul- und Bildungssystem vorgestellt. Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Kanzlei Latham & Watkins LLP erarbeitet.
Dies geschieht vier Monate nach Inkrafttreten des neuen saarländischen Schulgesetzes, mit dem die Landesregierung den Anspruch erhebt, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der Verein MLL ist der Überzeugung, dass es konsequenterer Schritte und Gesetze bedarf, um für alle Kinder qualitativ hochwertige Bildung in der Gemeinschaft von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen.
„Wir zeigen mit unserem Gesetzentwurf, wie dies möglich ist und ein inklusives Schul- und Bildungssystem
entwickelt werden kann, das diesen Namen zu Recht trägt“, sagte Ilse Blug von MLL in Saarbrücken vor Journalisten. Dies sei keine „Kür“, sondern eine Pflichtaufgabe des Landes, um die verbindlichen völkerrechtlichen Vorgaben in das saarländische Landesrecht umzusetzen. Das bisherige Parallelsystem von Förderschulen und allgemeinen Schulen sei weder sinnvoll noch weiter finanzierbar.
Der von MLL vorgelegte Gesetzentwurf umfasst drei zentrale Punkte:
Die Verankerung des Grundsatzes inklusiver Bildung im gesamten Bildungswesen, das heißt angefangen in Kindertageseinrichtungen, über Schulen bis hin zu Institutionen lebenslangen Lernens.
Die Begründung eines einklagbaren Rechtsanspruchs für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder drohender Behinderung auf wohnortnahen inklusiven Unterricht in den allgemeinen Schulen beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016.
Die detaillierte Beschreibung einer Übergangsphase für den bevorstehenden Transformationsprozess des Schulwesens.
Kritik übte die stellvertretende Vorsitzende des MLL Dr. Irmtraud Schnell am Verhalten der saarländischen Landesregierung. „Es gibt keine Hinweise dafür, dass sich die Landesregierung von dem separierenden Schulsystem verabschieden will“, sagte sie. Zur Zeit sei nicht geplant, auch nur eine einzige der jetzigen 38 Förderschulen (Zahlen gemäß Ministerium für Kultur und Bildung im Saarland) ernsthaft in Frage zu stellen.
„Es geht nicht mehr um die Frage des Ob der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern um die Frage des Wie, sagte Kristin Ziegeler, Rechtsanwältin der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP. Die Landesregierung habe jetzt die Chance und gleichzeitig die Verpflichtung, eine entschlossene Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulsystem zu übernehmen. „Menschen mit Behinderung gehören schon von Rechts wegen dazu. Überall und von Anfang an“, sagte Ziegeler. Die Kanzlei berät den Verein MLL im Rahmen ihrer Pro Bono-Tätigkeit. Diese Tätigkeit besteht in der kostenlosen Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen sowie dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
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