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Besserer gesetzlicher Schutz HIV-infizierter Menschen

Logo der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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BERLIN (KOBINET) Im Vorfeld des Welt-Aids-Tages am 1. Dezember wirbt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für einen besseren gesetzlichen Schutz HIV-infizierter Menschen

Oft werden berufstätige HIV-Infizierte stigmatisiert und wegen ihrer Krankheit benachteiligt – und dies, obwohl ein Infektionsrisiko anderer Mitarbeiter im Arbeitsleben fast ausgeschlossen ist. Auch im Alltag, bei Behördengängen oder bei Versicherungsgeschäften stoßen Betroffene auf Ausgrenzung. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert daher anlässlich des Welt-Aids-Tags ein aktives Engagement gegen Diskriminierung chronisch erkrankter Menschen. „Auch der gesetzliche Schutz der Betroffenen muss verbessert werden“, sagte Christine Lüders.

Zwar können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Dezember 2013 symptomlose HIV-Infektionen als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gesehen werden. Erstmals wandte das BAG den Behindertenbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention auf das AGG an, der von einem teilhabe- und nicht defizitorientierten Verständnis von Behinderung ausgeht. Dieses richtungsweisende Urteil müsse sich aber auch konkret im Gesetz widerspiegeln, sagte Christine Lüders und plädierte dafür, chronische Krankheiten in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen.

„Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Betroffene. Ein wirksamer Schutz vor Benachteiligungen trägt außerdem dazu bei, Vorurteile und Stigmata abzubauen“, sagte Christine Lüders. Explizit sind chronische Krankheiten in anderen europäischen Ländern in den Gesetzen erwähnt: England zählt in seinem Antidiskriminierungsgesetz beispielsweise ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützen vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. In den Niederlanden und Rumänien werden chronische Krankheiten sogar als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt, heißt es in einer Presseinformation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.