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Hauptamtlichkeit von Behindertenbeauftragten gefordert

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STUTTGART (KOBINET) Am 20. November fand im Sozialausschuss des Landtages von Baden-Württemberg eine Anhörung zum neuen Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) statt. Die LAG "Behindert in BaWü" war neben anderen als Sachverständige eingeladen und brachte im Rahmen der Anhörung konstruktive Kritik ein.



Als Vertreterin der LAG bezeichnete Stephanie Aeffner den Gesetzentwurf vor den Abgeordneten als „grundsätzlich gelungen“. Sie machte aber auch deutlich, dass aus Sicht der Betroffenen noch einige Punkte verbesserungswürdig sind. So sollte es laut Stephanie Aeffner zukünftig Fristen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum geben und nannte einen Zeitraum von zehn Jahren hierfür. „Irland, Frankreich und Österreich zeigen uns deutlich, dass so etwas funktioniert“, sagte Stephanie Aeffner. Die Vorschriften zur Barrierefreiheit sollten aus Sicht der Betroffenen außerdem auch auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden, so, wie es unter anderen in Österreich erfolgreich praktiziert wird. „Niemand kann behaupten, dass unser ‚Musterländle‘ davon – im Gegensatz zu den genannten Ländern – wirtschaftlich überfordert wäre“, untermauerte Stephanie Aeffner ihre Forderung.

Außerdem hob sie hervor, dass die im Gesetz vorgesehenen Behindertenbeauftragten der 44 Land- und Stadtkreise ausschließlich hauptamtlich eingesetzt werden sollten. „Die im Gesetz zugeschriebenen Aufgaben, die von den Behindertenbeauftragten ausgeführt werden sollen, rechtfertigen bereits die Hauptamtlichkeit und sind ehrenamtlich nicht zu bewältigen“, erklärte Stephanie Aeffner. Sie zeigte sich von der Wahlfreiheit, die den Stadt- und Landkreisen hier gewährt werden soll, enttäuscht: „Wenn das Land die Finanzierung sowieso übernimmt, ist es uns schleierhaft, warum es dann die Gestaltungsfreiheit aus der Hand gibt und die Ausgestaltung den Kommunen überlässt.“

Eine weitere wichtige Forderung der LAG Behindert in BaWü, die von Stephanie Aeffner dem Ausschuss erläutert wurde, ist, dass Widerspruchsfristen gegen Bescheide erst beginnen, wenn diese in barrierefreier Form zugestellt sind. Dabei sei es nicht zwingend erforderlich Bescheide oder Formulare komplett in Leichte Sprache zu übertragen, sondern eine barrierefreie Erklärung beizufügen, damit alle Menschen verstehen, was von ihnen gefordert wird. In ihrer Rede sprach sie neben anderen Punkten an, dass es flächendeckend Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderung geben sollte, analog zum Landesbehindertenbeirat. Wobei es hier wichtig sei, dass bei der Besetzung die Betroffenen selbst stärker berücksichtigt werden sollten.

Im Vorfeld der Anhörung demonstrierte die LAG Behindert in BaWü vor dem Landtag mit Plakaten und Transparenten auf denen die wichtigsten Forderungen noch einmal festgehalten wurden. Die LAG Behindert in BaWü ist ein Zusammenschluss von Menschen mit Behinderung, die den Zielen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nahestehen.