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BERLIN (KOBINET) Am 19. November tagte die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller geleitete hochrangige Arbeitsgruppe "Bundesteilhabegesetz" zum vierten Mal. Themen der Sitzung waren die soziale Teilhabe, die Bedürftigkeits-un-/abhängigkeit der Fachleistungen sowie die Prüfung der Einführung eines Bundesteilhabegeldes und eines Blinden- und Gehörlosengeldes.
„Die behandelten Themen sind zentrale Bestandteile der Reformüberlegungen. Die entsprechenden Handlungsoptionen orientieren sich am Ziel der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe und eröffnen Möglichkeiten, eine individuelle und den persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Darüber hinaus wurde die Forderung der Behindertenverbände nach Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zum Beispiel bei erforderlichen Assistenzleistungen, erörtert“, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zur fachlichen Unterstützung der Diskussion konnte erstmals der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Bericht „Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ herangezogen werden. Der Bericht ist das Ergebnis einer unabhängigen Forschungsleistung der con_sens GmbH. Er soll dazu beitragen, die Auswirkungen einer strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen besser abschätzen zu können.
Der Forschungsbericht und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ sind unter www.gemeinsam-einfach-machen.de öffentlich zugänglich dokumentiert. Die fünfte Sitzung der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ findet am 10. Dezember in Berlin statt.