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Weg zur gleichberechtigten Teilhabe

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

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Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET) Die Lebenshilfe legte heute eine Bevölkerungsumfrage zur Inklusion und Wahrnehmung von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung vor, nach der der Weg zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch weit ist. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt betonte in diesem Zusammenhang, dass die Koalitionsvereinbarung zum Bundesteilhabegesetz eingehalten werden muss.



Nach der Allensbach-Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe mehr als fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention hat jeder fünfte Bürger (22 Prozent) Kontakt zu Menschen mit einer geistigen Behinderung, sei es in der eigenen Familie, dem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Weiten Teilen der Bevölkerung ist die UN-Konvention als Auslöser für die Inklusionsdebatte weitgehend unbekannt. Nur 22 Prozent der Bevölkerung haben von der Behindertenrechtskonvention gehört. Im Mai 2011 waren es 14 Prozent.

Aus Sicht der Befragten sind Menschen mit geistiger Behinderung in erster Linie „hilfsbedürftig“ (88 Prozent). An zweiter Stelle folgt mit 57 Prozent der Begriff „lebensfroh“, knapp dahinter liegen „ausgegrenzt“ und „Mitleid“ mit jeweils 56 Prozent. Jeder zweite Bürger denkt an Berührungsängste. Nur wenige Befragte glauben, dass Menschen mit geistiger Behinderung „selbstständig“ oder „gut integriert“ (jeweils 18 Prozent) sind. Personen, die in ihrem Umfeld Menschen mit einer geistigen Behinderung kennen, nennen diese positiven Begriffe häufiger.

„Die persönliche Situation von Menschen mit geistiger Behinderung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen jedoch, dass bei der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe noch erheblicher Nachholbedarf besteht“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsvizepräsidentin, bei der Vorstellung der Studie. „Daher muss das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wichtig ist: Die finanzielle Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich darf nicht zweckentfremdet werden, sondern muss die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung weiter verbessern.“

Zur Einschätzung von Menschen mit geistiger Behinderung durch die Bevölkerung als überwiegend hilfsbedürftig sagte Ulla Schmidt: „Dieses Bild deckt sich nur noch sehr bedingt mit der Wirklichkeit, die wir als Lebenshilfe wahrnehmen. Danach nehmen immer mehr Menschen mit Behinderung ihre Interessen selbstbewusst in die eigene Hand, ob am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld oder in Vereinen. Mitleid oder Berührungsängste sind unbegründet.“

Die Allensbach-Untersuchung stützt sich auf insgesamt 1.574 mündlich-persönliche Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ab 16 Jahre. Die Interviews wurden zwischen dem 14. und 26. August durchgeführt.