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Mobilität im Bundesteilhabegesetz nicht vergessen

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JOCKGRIM (KOBINET) Anlässlich der gestrigen Anhörung zur Teilhabe behinderter Menschen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mahnt der Verein Mobil mit Behinderung (MMB) an, dass das Thema Mobilität bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes nicht vergessen werden darf.



Grundsätzlich unterstützt der MMB den Ansatz, dass Teilhabeleistungen sich grundsätzlich nach den tatsächlichen, individuellen Bedürfnissen und Bedarfen der Betroffenen richten müssten und unterstrich seine Forderung, eine bedarfsgerechte Mobilität für Menschen mit Handicap in allen Lebensbereichen sicherzustellen. „Uns geht es um die Wahlfreiheit der Verkehrsmittel. Es geht uns nicht darum, mobilitätseingeschränkte Menschen flächendeckend mit einem eigenen Auto auszustatten. Der weitere Ausbau des barrierefreien Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist dringend notwendig, ebenso die Versorgung mit Fahrdiensten. Es gibt behinderte Menschen oder Familien, die einen behinderten Angehörigen betreuen, die ohne eigenen PKW einfach aufgeschmissen und zur Isolation verdammt sind“, sagte Robert Schneider, Vorstandsmitglied des MMB. Die Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs sprenge in der Regel das Budget der betroffenen Privathaushalte und sei ohne staatliche Unterstützung für die meisten nicht zu stemmen. Die derzeitige Gesetzeslage sieht lediglich bei einer Ausbildung oder Berufstätigkeit die Förderung eines privaten PKWs vor.

In einer inklusiven Gesellschaft dürften nach Ansicht des MMB jedoch auch die anderen Lebensbereiche nicht zu kurz kommen. Die Teilnahme behinderter Menschen an Freizeitaktivitäten, kulturellen Veranstaltungen oder ihr politisches Engagement müsse ungehindert möglich sein. Für einige Mobilitätseingeschränkte sei das nur zu realisieren, wenn sie spontan und individuell an- und abfahren oder reisen könnten, sei es, um einer Öffentlichen Anhörung im Bundestag beizuwohnen, einen Selbsthilfe-Stammtisch zu besuchen oder in ein Konzert zu gehen.

„Es ist unumgänglich Gebäude barrierefrei zu gestalten, damit alle hinein können. Es muss aber auch darum gehen, dass alle dort hinkommen können“, erklärte Robert Schneider. „In den Debatten um das Bundesteilhabegesetz kommt das Thema Mobilität bisher kaum vor. Das muss sich schnellstens ändern, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen ohne Job und Familien mit einem behinderten Kind keine Zaungäste bleiben und sich in allen Lebensbereichen aktiv beteiligen können.“

Der Verein Mobil mit Behinderung unterstützt gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und Verbänden die Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“. Mobil mit Behinderung wurde 2001 gegründet und setzt sich für 3,5 Millionen moblitätsbehinderte Menschen in Deutschland ein. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe berät der Verein Menschen mit Handicap sowie ihre Angehörigen bei der Finanzierung und Anschaffung eines behinderten- und bedarfsgerechten Fahrzeugs. Die bundesweit wichtige politische und beratende Arbeit wird vor allem durch Spenden ermöglicht.

Link zur Aufzeichnung der Anhörung im Ausschuss am 10. November 2014