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Foto: omp
ANSBACH (KOBINET) Welche konkreten Auswirkungen die Zahlungen des Bundes an die Kommunen zur im Fiskalpakt vereinbarten Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Eingliederungshilfe haben werden, zeigt der Haushaltsentwurf des Bezirks Mittelfranken. Der Bezirk Mittelfranken rechnet für das nächste Jahr mit 18,5 Millionen Euro vom Bund aus der sogenannten "Vorab-Milliarde Eingliederungshilfe".
„Mit rund 640 Millionen Euro, das sind 39 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr, ist der Sozialetat der größte Posten und macht 84,4 Prozent des Gesamthaushalts aus. Auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung entfallen 409,4 Millionen Euro, auf die Hilfe zur Pflege 107,3 Millionen Euro“, heißt es in einer Presseinformation des Bezirks Mittelfranken. Die mittelfränkischen Städte, Landkreise und Gemeinden können 2015 mit zusätzlichen Zahlungen aus Berlin aus der sogenannten „Vorab-Milliarde Eingliederungshilfe“ in Höhe von 18,5 Millionen Euro rechnen.
Dieses Beispiel zeigt nach Ansicht des Koordinators der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz, Ottmar Miles-Paul, wie wichtig die bisher geplante Bindung der vom Bund geplanten Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr ab 2018 an die Kosten der Eingliederungshilfe ist. „Wenn sich die Verantwortlichen vor Ort mit stetig steigenden Kosten der Eingliederungshilfe auseinander setzen müssen, ohne dass sie in den Haushaltsplänen die Entlastung durch den Bund direkt der Eingliederungshilfe zuordnen können, steigt der Druck auf die Betroffenen, die auf die Hilfen angewiesen sind, stetig. Deshalb ist das sogenannte Schäuble/Scholz Papier so kontraproduktiv. Dieses sieht vor, dass die geplante Entlastung der Kommunen nicht über die Eingliederungshilfe, sondern über die Übernahme von Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund erfolgen soll“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Er machte zudem deutlich, dass es in der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz vor allem aber darum gehen müsse, wie die Inklusion und Lebensqualität behinderter Menschen verbessert werden kann, denn bisher fließt der Großteil der Gelder für die Eingliederungshilfe in Sonderwelten, die kaum etwas mit Inklusion und personenzentrierten Hilfen zu tun haben. „Wir erwarten uns von einem guten Bundesteilhabegesetz, dass die Türen für behinderte Menschen auf dem Weg zur Inklusion endlich geöffnet werden und die finanziellen Mittel im Sinne der Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen personenzentriert im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eingesetzt werden.“
Link zur Presseinformation des Bezirks Mittelfranken zum Haushaltsentwurf