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Voraussetzung für Inklusion ist Mobilität

Heinrich Buschmann
Heinrich Buschmann
Foto: by Johannes Schiebe

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Foto: by Johannes Schiebe

JOCKGRIM (KOBINET) Einen Tag vor der erneuten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die sich mit der Reform der Eingliederungshilfe befasst, hat der Verein Mobil mit Behinderung auf die Dringlichkeit hingewiesen, die individuelle Mobilität für ausnahmslos alle Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.



„Es ist ein nicht länger hinnehmbarer Nachteil für alle mobilitätsbehinderten Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen können, von der staatlichen Förderung weitgehend ausgenommen zu sein. Die heutigen Regelungen entsprechen eindeutig nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“, sagte Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung (MMB).

Aus der jahrelangen Beratungspraxis des MMBs sei bekannt, welche gigantischen Hürden ausgerechnet Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zu nehmen hätten, die ein behindertengerechtes Fahrzeug und meist sehr teure, individuell angepasste PKW-Umbauten benötigten. „Es ist nicht in Ordnung, dass diese Menschen weiterhin bei Behörden, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen bitten und betteln müssen, um aus dem Haus zu kommen. Das schmälert in keiner Weise unsere Dankbarkeit für die teils großartige Hilfe, die einzelne Mitglieder oder der MMB entgegennehmen dürfen“, so Heinrich Buschmann. Viele Menschen mit Handicap können laut MMB Bus und Bahn wegen ihrer körperlichen Einschränkungen nicht nutzen oder die barrierefreie Beförderung ist aus baulichen oder anderen Gründen unmöglich. Die Flexibilität bei der Nutzung von Sonderfahrdiensten sei beschränkt. Deshalb fordert der Verein, behinderten Menschen eine Wahlfreiheit der Verkehrsmittel einzuräumen.

„Inklusion ist, wenn ein mobilitätsbehinderter Mensch mit einem Privatauto zum Einkaufen, Friseur oder zu Freizeitveranstaltungen fahren kann und ihm nicht nur dann ein Auto zugestanden wird, damit er seinen Arbeitsplatz erreicht“, erklärte Heinrich Buschmann. Bisher blieben beispielsweise junge Erwachsene auf der Strecke, die wie das Gros behinderter Arbeitssuchender keine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhielten. Ganze Familien seien behindert, weil ein Kind im Elektrorollstuhl keinen Anspruch auf ein geeignetes großräumiges Fahrzeug habe, dessen Anschaffung mit Hebebühne, Sicherungsvorrichtungen etc. das Familienbudget schlichtweg sprenge. Und obwohl vor einem Jahr durch ein Urteil des Bundessozialgerichts die Voraussetzungen für die Kraftfahrzeughilfe gelockert worden seien, müsse weiterhin auch um seine individuelle Mobilität kämpfen, wer sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagiere.

Mobilität sei eine grundlegende Voraussetzung für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Der Verein Mobil mit Behinderung fordert daher die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, sie für alle Menschen mit Mobilitätsbehinderung erreichbar zu machen.

Das Bundesteilhabegesetz wird bis April 2015 in weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten. Im Juli waren die beteiligten Mitglieder der Bundesregierung, Landesvertretungen und kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenverbänden, Gewerkschaften und der Wohlfahrtspflege erstmals zusammengekommen. Morgen steht das Thema Arbeit und medizinische Rehabilitation auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe. Der UN-Behindertenrechtskonvention folgend sind insbesondere die Regelungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII reformbedürftig. Zu den Kernthemen gehören die Entkoppelung der Teilhaberechte von Einkommen und Vermögen und die Ausrichtung der Leistungen auf den tatsächlichen persönlichen Bedarf, schreibt der MMB in einer Presseerklärung.

Der Verein Mobil mit Behinderung unterstützt gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und Verbänden die „Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz„. Mobil mit Behinderung wurde 2001 gegründet und setzt sich für 3,5 Millionen mobilitätsbehinderte Menschen in Deutschland ein. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe berät der Verein Menschen mit Handicap sowie ihre Angehörigen bei der Finanzierung und Anschaffung eines behinderten- und bedarfsgerechten Fahrzeugs. Die bundesweit wichtige politische und beratende Arbeit wird vor allem durch Spenden ermöglicht.