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BERLIN (KOBINET) Anlässlich der gestern von der Gewerkschaft ver.di vorgestellten Studie "Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung" tritt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für den Aufbau eines inklusiven Arbeitsmarktes ein.
„Die Studie macht deutlich: Um die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung steht es nicht gut. Und von der Bundesregierung fehlen jegliche Signale, dass sie es mit dem Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes tatsächlich ernst meint“, erklärte Corinna Rüffer. Nur etwa die Hälfte arbeite an einem behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz – obwohl die meisten einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Studie zeige nach Ansicht von Corinna Rüffer auch, wie wichtig eine Schwerbehindertenvertretung ist. So steige beispielsweise die Chance auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz signifikant, wenn es eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb gibt. Deshalb müsse die Bundesregierung die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Sie sollten an allen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen beteiligt werden.
„Leider lässt die Studie jene Menschen außer Acht, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Dabei steigt ihre Zahl seit Jahren kontinuierlich. Wer erst einmal in einer WfbM arbeitet, bleibt dort mit an Sicherheit grenzendender Wahrscheinlichkeit bis zur Verrentung stecken – und verdient trotz einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden durchschnittlich weniger als 200 Euro im Monat. Obwohl die Werkstätten den Auftrag haben, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, liegt die Vermittlungsquote unter einem Prozent“, so Corinna Rüffer. Auch hier müsse die Bundesregierung die Rahmenbedingungen verbessern. „Der Wechsel von WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann deutlich stärker gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte das Budget für Arbeit endlich bundesweit eingeführt werden. So könnte ein behinderter Mensch selbst entscheiden, wie das Geld, das sonst für seinen Werkstattaufenthalt gezahlt wird, eingesetzt werden soll, um ihm einen Platz im Arbeitsleben zu schaffen und zu sichern. Dies kann, wenn nötig, beispielsweise auch durch einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich geschehen.“