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TüBINGEN (KOBINET) "Ich sehe mich leider gezwungen, in Kürze einen Hungerstreik zu beginnen", schreibt Wolfgang Prinz, der nach einer Operation in einem Altenheim in Tübingen leben muss in einem Offenen Brief an die Bezirksräte des Bezirks Schwabens.
„Ich lebe seit einer schweren Operation in einem Altenheim in Tübingen, da ich zunächst noch bettlägerig war. Nachdem ich wieder so weit hergestellt war, dass ich allein in einer betreuten Wohnung leben konnte unter Mithilfe von Assistenzdiensten, habe ich einen Gesamtplan nach § 58 SGB XII beantragt. Doch nun komme ich nicht mehr aus dem Altenheim heraus, weil die Sozialverwaltung des Bezirk Schwaben meine Anträge blockiert oder mit absurden Bescheiden beantwortet. Zuständig für mich ist der Bezirk Schwaben, weil ich vor meiner Operation im Einzugsbereich des Bezirks gewohnt habe“, schreibt Wolfgang Prinz in seinem Offenen Brief.
„Dabei ist das Recht klar auf meiner Seite. Ich habe bereits am 17.3.14 ein Gesamthilfeplanverfahren nach § 58 SGB XII beantragt. Ein Gesamtplan nach § 58 SGB XII bündelt die verschiedenen Hilfen für Behinderte aus verschiedenen Gesetzen und von verschiedenen Leistungsträgern. Statt diesen Gesamtplan so schnell wie möglich zu erstellen, wie es das Gesetz vorschreibt, wird die Sache seit langem verzögert. Erst nach intensivem Bemühen meinerseits kam mir ein Bescheid vom 18.8.14 ins Haus, in dem mir lediglich eine Teilleistung, die Grundsicherung im Alter, zugestanden wird. Der Gesamtplan umfaßt dagegen alle Leistungen, die sich aus verschiedenen Gesetzen und von verschiedenen Leistungsträgern zusammensetzen“, schildert Wolfgang Prinz seine Bemühungen. „Das betreute Wohnen wäre auf jeden Fall billiger als ein stationärer Aufenthalt in einem Altersheim.“
„Mir wäre es lieb, wenn der Hungerstreik vermieden werden könnte, indem bis zum 15.9.14 eine Lösung gefunden wird“, so der Appell von Wolfgang Prinz, der sich keinen anderen Ausweg weiß, als den Hungerstreik anzukündigen.