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MüNSTER (KOBINET) Menschen mit Behinderung können sich in über 50 Prozent aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht politisch beteiligen. Das hat eine Studie der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW mit Sitz in Münster herausgefunden.
Im Rahmen ihres Projektes „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen in
NRW stärken“ wurde der aktuelle Stand der Beteiligungsmöglichkeiten recherchiert und analysiert. Ein besonders prägnantes Ergebnis der Studie ist, dass bislang nur 20 Prozent aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine Satzung nach §13 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (2004) erarbeitet haben, die der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene Rechnung trägt. Zwar hat das Behindertengleichstellungsgesetz NRW ab 2004 neue Impulse gegeben und mehr kommunale Interessenvertretungen haben sich etabliert. Aber in 226 von insgesamt 427 NRW-Kommunen (53 Prozent) sind vergleichbare Gremien von Menschen mit Behinderungen nicht vorhanden, heißt es in einer Presseinformation der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW.
Dort, wo es Strukturen gibt, sind die Mitwirkungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich. Ob und wie effektiv Menschen mit Behinderung sich beteiligen können, hängt dabei von vielen Faktoren ab: Wie sind die Gremien zusammengesetzt und sind alle Behinderungsformen vertreten? Welche Rechte haben die Gremien und wie verbindlich sind ihre Empfehlungen für die Kommunen? Wie kommuniziert die Verwaltung mit den Betroffenen und umgekehrt? Dies ist von Kommune zu Kommune anders. Genauso wie die Form der Interessenvertretung: Es gibt Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Runde Tische u. a. Am häufigsten berufen die Kommunen Einzelpersonen (u.a. als Behindertenbeauftragten, Behindertenkoordinator oder anderen Ansprechpartner), um den Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Deren Tätigkeiten sind allerdings häufig geprägt von einem Balanceakt zwischen Verwaltung und Interessenvertretung der Betroffenen. Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die meisten vorhandenen Interessenvertretungen schwache Beteiligungsrechte haben.
„Es wird deutlich, dass dringend Nachbesserungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind. Denn Inklusion kann ohne die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch auf der kommunalen Ebene nicht adäquat realisiert werden“, so Geesken Wörmann, Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW.
Die Ergebnisse sind im Zwischenbericht zum Projekt veröffentlicht und auf der Homepage www.lag-selbsthilfe-nrw.de abrufbar.
Die Studie ist ein Baustein im dreijährigen Projekt „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in den Kommunen stärken“. Träger ist die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen begleitet das Projekt wissenschaftlich und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW fördert es. Bis Dezember 2015 wird analysiert, welche Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene in NRW vorhanden sind und wie sie nachhaltig gestärkt werden können. Ziel des Projektes ist es, eine Handreichung zu entwickeln, so dass die Selbsthilfe vor Ort ihre Teilhabe-Rechte zuverlässig und nachhaltig im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausüben können. Dazu werden Eckpunkte für geeignete Partizipationsmodelle entwickelt und Handlungsempfehlungen im Auftrag der Landesregierung NRW erarbeitet. Mit dem Projekt soll ein Schwerpunkt des Aktionsplanes „NRWinklusiv“ der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bearbeitet werden.