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Für die Einführung des Merkzeichens TBl

Cornelia Rundt
Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Foto: Sozialministerium Niedersachsen

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Cornelia Rundt
Foto: Sozialministerium Niedersachsen

HANNOVER (KOBINET)

HANNOVER (KOBINET) Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich in einer Debatte über die Sicherstellung und Weiterentwicklung der qualifizierten Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen für die Einführung des Merkzeichens TBl im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen ausgesprochen.



„Für die Niedersächsische Landesregierung ist die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema der Landespolitik. Über Inklusion reden heutzutage viele. Aber wir füllen Inklusion in vielfältigen Bereichen mit Leben. Ich danke deshalb ausdrücklich den Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für den hier eingebrachten Entschließungsantrag. Er hat das Ziel, die Angebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Niedersachsen zu verbessern“, so Cornelia Rundt.

Zur Teilhabepolitik gehört für die Minsterin auch, dass wir uns zum Wohle der taubblinden Menschen für eine möglichst rasche Einführung des Merkzeichens „taubblind“ einsetzen. „Bereits im November 2012 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen einen einstimmigen Beschluss gefasst. Darin wurde der Bund gebeten, das Merkzeichen ‚taubblind (TBl)‘ einzuführen. Menschen die als ‚taubblind‘ beschrieben werden, haben sehr unterschiedliche Handicaps, aber auch sehr unterschiedliche Kompetenzen. Viele solchermaßen betroffenen Menschen leben nicht mehr in speziellen Einrichtungen, wie im Taubblindenwerk hier in Hannover. Sie leben allein oder in Partnerschaft und bewältigen ihren Alltag ganz hervorragend. Für sie ist das Merkzeichen ‚TBl‘ in ihrem Schwerbehindertenausweis von herausragender Bedeutung. Sie können dadurch anderen Menschen, denen sie begegnen, ihre Einschränkungen deutlich machen“, erklärte die Ministerin.

Entscheidendes Kriterium für den Zeitpunkt der Einführung des Merkzeichens „TBl“ sei der Umfang der Beteiligung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates, welcher laut ASMK-Beschluss zu erfolgen hat. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) strebe die Einführung des Merkzeichens durch Rechtsverordnung an. Es könne einen konkreten Zeitrahmen noch nicht benennen. „Niedersachsen wird gemeinsam mit den anderen Ländern auf zügigen Abschluss drängen“, erkärte Cornelia Rundt.