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UNBEKANNT (KOBINET) Die Linke und die Grünen im Deutschen Bundestag haben heute die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zum Regelbedarf begrüßt. Die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Werner, begrüßte ausdrücklich, dass das Bundessozialgerichts (BSG) feststellte, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger müssen gemäß SGB XII auch den vollen Regelsatz erhalten, wenn sie mit Freunden oder Angehörigen zusammenleben. „Seit 2011 wurde diesen Menschen nur die Regelbedarfsstufe drei zugestanden, was eine Kürzung um 20 Prozent bedeutete. Dies betraf auch viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
Diese Benachteiligung hatten viele Betroffeneninitiativen und Behindertenverbände sowie auch die Linke scharf kritisiert. „Es ist überfällig, dass diese ungerechte und menschenrechtswidrige Regelung nun korrigiert wird“, so Werner. „Es ist bedauerlich, dass es dazu erst wieder eines höchstrichterlichen Urteils bedurfte. Die Koalition muss nun unverzüglich dafür sorgen, dass das Gerichtsurteil für alle etwa 40.000 Betroffenen umgesetzt und die Familien die ihnen vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt bekommen.“
In einem Statement des sozialpolitischen Sprechers der Grünen, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, heißt es: „Wir begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts. Die Regelsatzstufe 3 muss jetzt abgeschafft werden. Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige kommen endlich zu ihrem Recht. Allerdings mussten wieder einmal Gerichte der Menschenwürde zum Durchbruch verhelfen. Das Urteil ist eine schwere Rüge für die Politik der Bundesregierung. Die Bundesregierung hätte schon längst handeln und für verfassungskonforme Regeln sorgen können.“