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Foto: Sozialministerium Ba-Wü
UNBEKANNT (KOBINET) Der Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes für Baden-Württemberg wurde heute vom Ministerrat beschlossen. „Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind", meint Sozialministerin Katrin Altpeter. Eine zentrale Rolle spiele dabei die flächendeckende ambulante Grundversorgung durch die sozialpsychiatrischen Dienste.
Zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen werden nach den Worten der Ministerin unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene eingerichtet sowie eine ebenfalls unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, PsychKHG) soll nach der Sommerpause im Landtag beraten werden und voraussichtlich zum 1.1.2015 in Kraft treten.