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Baden-Württembergs Gleichstellungsgesetz

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STUTTGART (KOBINET) Das Stuttgarter Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL Stuttgart) zeigt sich von dem heute vorgestellten Gesetzesentwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen enttäuscht. Größter Kritikpunkt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die zukünftige Gestaltung der Posten der Behindertenbeauftragten in den Kommunen in Baden-Württemberg. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung in ihrem neuen Gesetzesentwurf die 44 Stadt- und Landkreise dazu verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu installieren", sagt Stephanie Aeffner, Peer-Beraterin des ZsL Stuttgart. Gleichzeitig kritisierte sie aber, dass die Kommunen die Stelle des Behindertenbeauftragten wahlweise mit ehren- oder hauptamtlichen Personen besetzen können.



„Wir sind nicht davon überzeugt, dass ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Wichtigkeit, die diese Stelle in Zukunft einnehmen muss, gerecht werden können. Bei Frauen- oder Integrationsbeauftragten ist es üblich, diese Stellen mit Fachkräften aus dem Kreis der Betroffenen zu besetzen. Dies fordern wir auch im Fall der Behindertenbeauftragten“, so Stephanie Aeffner. Vor allem sei es nicht nachvollziehbar, dass das Land etwa 2,8 Millionen Euro für die zu schaffenden Stellen zur Verfügung stellt, aber dann diese Kostenübernahme nicht nutzt, um gesetzliche Vorgaben über die Hauptamtlichkeit einzuführen.

Für Peter Epp, den geschäftsführenden Vorstand des ZsL, steht fest, dass im Sinne der Inklusion und der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg kein Weg an hauptamtlichen Behindertenbeauftragten vorbeiführe. „Solange das neue Gleichstellungsgesetz mit dieser wachsweichen Formulierung verabschiedet werden soll, ist es bei weitem nicht der große Wurf, den die Landesregierung angekündigt hat. Es wurde im Gegenteil eine große Chance vertan, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene zu verbessern“, zeigt sich Epp enttäuscht.

Baden-Württembergs Sozialministerium hat am 22.07.14 den Gesetzentwurf für ein neues Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung zur Anhörung freigegeben. Laut Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) ist das neue Gesetz „ein großer Schritt hin zu gleichberechtigter Teilhabe, besserer Barrierefreiheit und zu einer effektiven Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Land und in den Kommunen. Unter anderem werden die 44 Stadt- Landkreise dazu verpflichtet, Behindertenbeauftragte zu installieren. Dabei wird es den Kommunen frei gestellt, ob sie die Aufgabe ehren- oder hauptamtlich wahrnehmen.