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Dobrindts Maut-Pläne unter Kritik

Alexander Dobrindt
Alexander Dobrindt
Foto: Bundesregierung/Kugler

BERLIN (KOBINET) 2,5 Milliarden Euro netto pro Legislatur soll die Pkw-Maut einbringen, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt heute in Berlin nach langen Debatten vorstellte. Von Behinderten wurden die Pläne kritisiert, weil sie befürchten, dass ihr Nachteilsausgleich wegfällt. Die aktuelle Debatte um die Einführung einer sogenannten Infrastrukturabgabe übersieht nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation aus der Sicht von Menschen mit Behinderung einen entscheidenden Aspekt: „Etwa eine halbe Million schwerbehinderte Menschen sind in Deutschland als Autofahrer im Rahmen des Nachteilsausgleichs von der Kfz-Steuer voll- oder teilbefreit."



Mit der Einführung einer allgemein geltenden PKW-Maut würde diese Gruppe zur Kasse gebeten. „Dies gilt es zu verhindern. Wir erwarten vom Bundesverkehrsminister eine klare Regelung, die eine Befreiung der Betroffenen von der Mautpflicht vorsieht, wenn der Nachteilsausgleich auch künftig gelten soll. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass ein politisches Prestigeprojekt der CSU nicht in seinem Windschatten neue Barrieren auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit sich bringt“, fordert die Bundesvorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller.

In einer Presseerklärung des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) betont dessen Vorsitzender Ilja Seifert: Wenn Dobrindts „Mauschel-Maut“ – er mauschelt zwischen Abgabe und Steuer – Wirklichkeit wird, „stirbt“ für mobilitätseingeschränkte Autofahrer wieder ein Nachteilsausgleichs-Element: Die Befreiung (bzw. Reduzierung) von der Kfz-Steuer. Sie ermöglicht es vielen Menschen mit Behinderungen, ein für ihre Erfordernisse passendes Auto zu nutzen, indem sie die laufenden Kosten verringert. Häufig werden verhältnismäßig große – also auch steuerintensive – Fahrzeuge benötigt, weil ein Rollstuhl und/oder Hebelifter mitgenommen oder eine aufwändige Einstieghilfe eingebaut werden muß. Wenn alle Autos von der Kfz-Steuer befreit sein sollen, entsteht eine „Gleichstellung“, die uns zukünftig anderen Autofahrern gegenüber schlechter stellt. Von einem Zuschuß an diejenigen, die Anspruch auf den bisherigen Nachteilsausgleich haben, ist jedoch in den Ankündigungen keine Rede.