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Eckwerte des Haushalts des LWV Hessen

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KASSEL (KOBINET) Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wird 2015 voraussichtlich rund 81 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr aufwenden müssen, um seinen Auftrag zu erfüllen. Das geht aus den Eckwerten der Haushaltsplanung 2015 hervor, die von den Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung verabschiedet wurden. Damit stecken sie den finanziellen Rahmen für die Arbeit des kommenden Jahres ab.



Die Eckwerte 2015 sehen ein Haushaltsvolumen von rund 1,77 Milliarden Euro vor (Haus­halt 2014: 1,68 Milliarden Euro). Grund für die Steigerung ist vor allem, dass mehr Hessen als im laufenden Jahr Anspruch auf Sozialhilfeleistungen vom LWV Hessen haben werden. Ihre Zahl wird voraussichtlich um 1.200 auf 56.500 steigen; 2014, also bis Ende dieses Jahres, werden es rund 55.300 Leistungsberechtigte sein. So rechnet der LWV für 2015 mit Sozialhilfeausgaben von rund 1,46 Milliarden Euro (Haushalt 2014: 1,41 Milliarden Euro). Darin sind vor allem Aus­gaben im Bereich der Eingliederungshilfe, also für die Betreuung von behinderten Menschen beim Wohnen und bei der Arbeit, enthalten. In diesem Bereich werden rund 54,2 Millionen Euro mehr benötigt. Darüber hinaus sind Mittel für die Personalkostensteigerungen (Tarifanhebungen) bei den Leistungserbringern (Liga der freien Wohlfahrtspflege und den privaten Anbietern) vor­gesehen, heißt es in einer Presseinformation des LWV Hessen.

Die Ausgaben in Höhe von 1,77 Milliarden Euro werden vor allem von den hessischen Land­kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Verbandsumlage wird nach derzeitigem Stand 1,210 Milliarden Euro betragen. Das wären 81,2 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. „Dass wir unsere Träger so stark werden beanspruchen müssen, liegt auch daran, dass es vorerst kein Bundesteilhabe-Gesetz gibt“, erläutert LWV-Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann. „Ein solches Gesetz hat der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen. Der LWV hatte es zudem im März in einer Resolution gefordert“, ergänzt Uwe Brückmann. Vorgesehen war, dass sich der Bund zeitnah an den Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich beteiligt. Nach einem jüngeren Koalitionsbeschluss soll diese Summe erst ab 2018 fließen. Bis dahin werden ab 2015 bundesweit die Städte und Gemeinden jährlich nur mit 1 Milliarde Euro entlastet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich darauf geeinigt, dass diese kommunale Entlastung in Höhe von 1 Milliarde Euro zur einen Hälfte durch eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft bei Arbeitslosengeld 2 (SGB II) und zur anderen Hälfte durch einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zusammensetzen soll. „Dies entlastet zwar auch die hessischen Kommunen, allerdings nicht in dem Maße und im inhaltlichen Kontext der Eingliederungshilfe, wie wir es für notwendig halten“, ergänzt Uwe Brückmann.