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Gehörlose bei Public Viewing diskriminiert

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HAMBURG (KOBINET) Beim Fußballspiel Deutschland – Algerien wurde gehörlosen Gästen die Einblendung von Untertiteln in einem Hamburger Café und Restaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel verweigert. Dort wollten am Montagabend sechs gehörlose Gäste das WM-Achtelfinale Deutschland gegen Algerien anschauen. Der Vorlauf zum Spiel lief mit Untertiteln, die der Besitzer des Cafés auf Anfrage der hörbehinderten Gäste eingeschaltet hatte. Bei Spielbeginn wurden diese jedoch abgeschalten.

Als die Hymne zum Fußballspiel gespielt wurde, waren die Untertitel plötzlich weg und der Restaurantbesitzer weigerte sich diese wieder einzuschalten, berichtet der gehörlose Simon Kollian in einer Presseinformation. Der Besitzer gestikulierte der gehörlosen Gruppe, dass die Untertitel stören würden und man könnte wegen der Untertitelbalken nichts sehen. Den gehörlosen Fans wurde damit der Zugang zu den Informationen während des Spieles gesperrt. Sie wurden damit auch von der Gemeinschaft der deutschen Fans ausgeschlossen und vor den Augen aller Anwesenden diskriminierend ins Abseits gestellt, schreibt Simon Kollian.

Zu diesem Zeitpunkt hätten sich im Restaurant etwa 50 Gäste aufgehalten, die an zwei Fernsehern das Spiel verfolgen konnten. Den Vorschlag der gehörlosen Gäste, wenigstens an einem der beiden Fernseher die Untertitelung einzublenden, wurde nach deren Bekunden beharrlich mit sturem Blick abgelehnt. „Als auch unser Hinweis auf die Diskriminierung unerhört blieb, kündigten wir an, mit der Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen“, so Simon Kollian, einer der gehörlosen Gäste. Der Restaurantchef schrieb daraufhin auf einen Zettel, dass er sich nicht erpressen lasse. Um das Fußballspiel zu sehen, musste die gehörlose Gruppe schließlich nach Hause fahren und dort allein und weit weg von der allgegenwärtigen Fangemeinde zu Ende zu schauen.

Untertitel sind ein wichtiges Hilfsmittel für gehörlose Fans, um dem Spielgeschehen, Kommentaren und Hintergrunderklärungen folgen zu können. Die Untertitelfunktion ist in jedem modernen Fernseher zuschaltbar und die staatlichen Sender bieten inzwischen mit großer Selbstverständlichkeit die meisten Sendungen mit Untertitel an. Sie stören keineswegs das Bild, da sie in kommentarfreien Szenen nach kurzer Zeit ausgeblendet werden, beschreibt Simon Kollian die Situation und weist darauf hin, dass die Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten ist. Nach Artikel 30 der Konvention sollen kulturelle Inhalte in barrierefreien Formaten für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.