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Grundgesetz ohne Benachteiligungsverbot nicht mehr vorstellbar

Foto zeigt H.-Günter Heiden
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Foto: Rolf Barthel

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Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET) Am 30. Juni führen einige Behindertenverbände in Berlin eine Kundgebung durch, um an den Bundestagsbeschluss zur Aufnahme des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz zu erinnern. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Hans-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3, der damals eine Reihe von Aktivitäten für die Behindertenbewegung koordinierte, was der Erfolg von damals für ihn heute bedeutet.

kobinet-nachrichten: Am 30. Juni 1994 konnte die Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen in Deutschland einen ersten großen Erfolg verbuchen. Der Bundestag hat damals beschlossen, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Wie war der Tag vor 20 Jahren für dich?

Hans-Günter Heiden: Es war ein Tag großer Genugtuung! Wir hatten uns jahrelang krude Argumente anhören müssen. Wir hatten einen herben Rückschlag vor der Verfassungskommission erleben müssen, da wir nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht hatten. Doch wir haben nicht aufgegeben und der Erfolg gab uns Recht.

kobinet-nachrichten: Dieser Bundestagsbeschluss war wirklich kein Geschenk des Himmels. Was war damals alles nötig, um diesen Erfolg zu erzielen?

Hans-Günter Heiden: Zunächst war es wichtig, einen eigenen Textvorschlag zur Verfassungsergänzung zu haben. Den haben wir auf eine Postkarte gedruckt und massenweise verschickt – E-Mail und Facebook gab es damals ja noch nicht. Damit und auch mit der Unterschriftensammlung unter den „Düsseldorfer Appell“ haben wir dann Lobbyarbeit gemacht: Zum Beispiel haben wir eine Demo durch das Bonner Regierungsviertel organisiert und anschließend tausende Unterschriften der Bundestagsvizepräsidentin Renate Schmidt übergeben.

kobinet-nachrichten: Du hast vor allem die Aktivitäten der Behindertenverbände für die Anhörungen der Verfassungskommission koordiniert. Was war damals besonders wichtig?

Hans-Günter Heiden: Seinerzeit war es im Vorfeld zunächst besonders wichtig, möglichst viele Verbände zusammenzubringen. Im zweiten Schritt ging es darum, eine gemeinsame Position zu formulieren. Es gab einige Verbände, die den Artikel 6 der Verfassung ergänzen wollten, in dem es um „Ehe, Familie und Kinder“ geht. Mit diesen Verbänden habe ich intensive Gespräche geführt, bis wir alle der Überzeugung waren, dass die Ergänzung in Artikel 3 gehört.

kobinet-nachrichten: Wie schätzt du die Wirkung des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen im Grundgesetz heute ein?

Hans-Günter Heiden: Theresia Degener hat diesen Satz einmal sinngemäß als eine nachgeholte Bürgerrechtserklärung behinderter Menschen bezeichnet. Ich teile diese Einschätzung. Diese sieben Worte haben eine Menge bewirkt. Sie haben uns aus der Rolle von BittstellerInnen befreit und waren die Basis für nachfolgende Gesetze. Heute kann sich keiner mehr unser Grundgesetz ohne diesen Satz vorstellen.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank

Link zum Aufruf für die Kundgebung am 30. Juni um 13.00 Uhr am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße in Berlin