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Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz

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BERLIN (KOBINET) Unter dem Motto "Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz" findet am 30. Juni um 13.00 Uhr eine Kundgebung am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße (Westseite) in Berlin eine Kundgebung mit anschließender Aktion statt. Mit der Aktion soll an den Beschluss des Deutschen Bundestages für die Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ins Grundgesetz vom 30. Juni 1994 erinnert und für ein gutes Bundesteilhabegesetz demonstriert werden.



„Als wir 1990 damit begannen, Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen und eine Verfassungsänderung zu fordern, haben uns viele nicht zugetraut, dass wir mit unseren Forderungen erfolgreich sein können. Durch eine engagierte Lobbyarbeit und viele Aktionen ist es schließlich gelungen, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni 1994 beschlossen hat, den Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ ins Grundgesetz aufzunehmen. Das war kein Geschenk, denn die Widerstände waren enorm. Viele Abgeordnete wollten damals nach der Wiedervereinigung bei der Reform des Grundgesetzes so wenig wie möglich ändern. Wir haben es dennoch verbands- und behinderungsübergreifend mit vereinten Kräften geschafft“, berichtet Ottmar Miles-Paul, der damals die Aktivitäten für die Verfassungsänderung mit koordinierte.

Im Jahr 2002 folgte dann das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zum 26. März 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland waren weitere Erfolge auf die die Gleichstellungsbewegung zurück blicken kann.  „Für jede dieser Initiativen mussten wir hart und mit begrenzten Mitteln kämpfen. Deshalb bin ich auch zuversichtlich, dass es uns auch dieses Mal gelingt, das längst überfällige Bundesteilhabegesetz durchzusetzen. Dabei sind jetzt vor allem die Inhalte wichtig, so dass es besonders wichtig ist, dass sich behinderte Menschen und ihre Verbände zu Wort melden“, erklärte Ottmar Miles-Paul, der die Kundgebung am 30. Juni gemeinsam mit Hans-Günter Heiden und Dr. Sigrid Arnade organisiert. Mittlerweile haben eine Reihe von Verbänden wie der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband ihre Unterstützung für die Kundgebung zugesagt. Einige Bundestagsabgeordnete haben zudem bereits ihr Erscheinen zugesagt.

Als Ziel der Kundgebung wurde die Rückseite des Jakob-Kaiser-Hauses gewählt. Dort findet sich eine Plexiglas-Inschrift mit den Artikeln des Grundgesetzes von 1949. Darin ist das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen noch nicht enthalten. Anlass genug für die OrganisatorInnen des NETZWERK ARTIKEL 3 darauf hinzuweisen, dass das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich mitten in der Gesellschaft ankommen muss. 

Link zum Aufruf für die Kundgebung

Link zu einem Film über das fehlende Benachteiligungsverbot an der Plexiglas-Inschrift am Jakob-Kaiser-Haus, den die Aktion Mensch zum Aufruf für die Aktionen zum 5. Mai produziert hat.