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UNBEKANNT (KOBINET) Deutschland unterzeichnet heute in Genf den Vertrag von Marrakesch. Der Vertrag der Welturheberrechtsorganisation (WIPO) ermöglicht es, künftig Bücher in zugängliche Formate zu überführen. Am 27. Juni 2013 wurde in Marrakesch im Zuge einer diplomatischen Konferenz das Marrakesch-Abkommen zur Erleichterung des Zugriffs auf Publikationen für Personen, die blind, sehbehindert oder anderweitig lesebehindert sind, angenommen. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßt die Unterzeichnung: „Der Vertrag von Marrakesch ist ein wegweisendes Dokument, um blinden und sehbehinderten, insbesondere aber auch lesebehinderten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu gedruckten Werken zu verschaffen.“
Der Vertrag von Marrakesch sieht vor, dass unterzeichnende Staaten Regelungen in ihre nationalen Urheberrechte aufnehmen, die es ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbücher zu übertragen und diese zu verbreiten und zugänglich zu machen. Darüber hinaus regelt das Abkommen den grenzüberschreitenden Austausch entsprechender Formate.
Verena Bentele: „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Solange blinde, seh- und lesebehinderte Personen aber auf 95 % der gedruckten Werke keinen Zugriff haben, kann man davon noch lange nicht sprechen.“
Der Vertrag von Marrakesch wurde von der Welturheberrechtsorganisation (WIPO) im Juni 2013 ausgehandelt. Der heutigen Unterzeichnung Deutschlands liegt ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Mai 2014 zugrunde. Um in Kraft treten zu können, muss der Vertrag von 20 Mitgliedsstaaten der WIPO ratifiziert werden.