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SAARBRüCKEN (KOBINET) Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie schreibt in diesem Jahr bereits zum 12. Mal den Inklusionspreis für private und öffentliche Unternehmen aus, die beispielhaft Menschen mit Behinderung beschäftigen.
„Wir wollen ein inklusives Saarland gestalten, in dem alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können“, erklärte Sozialminister Andreas Storm. „Die Integration in den Arbeitsmarkt ist sowohl Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Persönlichkeit, als auch die Basis für eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Ich wünsche mir, dass auch in diesem Jahr wieder viele Firmen teilnehmen.“
Beim 12. Inklusionspreis können sich sowohl private, als auch öffentliche Unternehmen bewerben. Es werden Informationsbroschüren an die zuständigen Stellen verteilt. Vorschläge können entweder von Bürgerinnen und Bürgern als Einzelperson oder von den Betrieben selbst bzw. deren Vereinigungen gemacht werden. Einzige Voraussetzung: Die Betriebe müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben.
Die Preise werden in folgenden Kategorien vergeben:
1. Vorbildliche Erfüllung der Beschäftigungspflicht
2. Beschäftigung von behinderten Menschen ohne Beschäftigungspflicht
3. Öffentlicher Dienst
Der Anmeldeschluss ist der 15.10.2014. Die Bewerbungsbögen sind per Post an das Ministerium zu schicken. Weitere Infos sowie die Bewerbungsunterlagen gibt es im Internet unter www.inklusionspreis.saarland.de
Hintergrund:
Der Inklusionspreis des Saarlandes wird jedes Jahr für vorbildliche Eingliederungsbemühungen von schwerbehinderten Menschen ausgeschrieben. Mit dieser Maßnahme sollen Unternehmen, Betriebe und Dienststellen im Land öffentlich ausgezeichnet werden, in denen mit Engagement und Ideen gute Arbeitsbedingungen und ein gutes Miteinander Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen worden sind.
Aktuelle Statistiken zeigen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 Prozent im Saarland nicht erfüllt ist. Danach betrug die Quote im Jahre 2012 bei allen Arbeitgebern 4,2 Prozent, wobei hier die öffentlichen Arbeitgeber 6,1 Prozent, private Arbeitgeber lediglich 3,7 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzt haben. Insgesamt sind bei allen saarländischen Betrieben und Dienststellen, die der Beschäftigungspflicht unterliegen, rund 10.000 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Nach wie vor nimmt der Bereich der öffentlichen Arbeitgeber im Saarland nach Ansicht des Sozialministeriums eine Musterrolle ein. Der Anteil der beschäftigten Menschen mit Behinderungen bei den obersten Landesbehörden betrug im Jahre 2013 5,69 Prozent.