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Von guten Beispielen zum Recht auf Leichte Sprache

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Foto: Mensch zuerst

KASSEL (KOBINET) Das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst freut sich, dass es mittlerweile eine Reihe guter Beispiele für Texte in Leichter Sprache wie zum Beispiel des Deutschen Bundestages gibt. Aus den guten Beispielen müssten nun jedoch endlich ein konkretes Recht auf Informationen in Leichte Sprache werden, fordert Stefan Göthling, Geschäftsführer von Mensch zuerst.

„Das Angebot in Leichter Sprache des Deutschen Bundestages ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion. Denn auch der Deutsche Bundestag muss für alle Menschen barrierefrei sein. Diese Beispiele zeigen, Leichte Sprache ist möglich. Und Leichte Sprache nützt allen Menschen. Deshalb brauchen wir endlich auch ein Recht auf für uns wichtige Informationen in Leichter Sprache. Das Bundesteilhabegesetz bietet da eine gute Chance. Denn behinderte Menschen müssen ihre Rechte kennen und auch verstehen. Deshalb muss das im Bundesteilhabegesetz geregelt werden, wie es die behinderten Juristinnen und Juristen vorgeschlagen haben“, erklärte Stefan Göthling und Josef Ströbl. Die beiden Aktiven von Mensch zuerst setzen sich schon seit vielen Jahren für ein Leichte Sprache ein.