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HAMBURG (KOBINET) Respekt vor der Leistung von BerufsbetreuerInnen zollte der Bundestagsabgeordneter der SPD Dr. Matthias Bartke als er im Hamburger Betreuerbüro einen Praxistag absolvierte.
„Ich bin beeindruckt vom Engagement der Berufsbetreuerinnen und -betreuer, die hier arbeiten. Sie machen sich die Sorgen und Nöte ihrer Klienten zu Eigen und unterstützen sie dabei, ihr Leben möglichst eigenständig gestalten zu können“, so resümiert Dr. Matthias Bartke die Eindrücke, die er im Betreuungsbüro des Vorsitzenden des Bundesverbandes der BerufsbetreuerInnen Klaus Förter-Vondey am Steindamm gewonnen hat. Der SPD-Politiker ließ sich von den Mitarbeitern ihre Tätigkeiten zeigen und erklären, zwei Klienten lernte er persönlich kennen.
„Ich begrüße es sehr, dass sich Dr. Matthias Bartke so intensiv mit der Materie beschäftigt und sich genau anschaut, welche Aufgaben wir als Berufsbetreuer/innen erfüllen und unter welchen Rahmenbedingungen wir diese Leistungen erbringen“, sagte Klaus Förter-Vondey. Seit dem Start der Großen Koalition in die Legislatur ist Dr. Matthias Bartke Berichterstatter der SPD-Fraktion für Betreuungsrecht im Rechtsausschuss. „Berufsbetreuerinnen und –betreuer leisten eine wichtige soziale Arbeit“, bilanziert Bartke seinen Praxistag. „Doch sie erhalten für ihre Leistung nicht genügend Anerkennung in der Gesellschaft. Ihre Arbeit wird zu wenig gewürdigt.“
Die Große Koalition hat sich die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts vorgenommen. Dr. Matthias Bartke ist dazu bereits mit Vertretern des Bundesjustizministeriums im Gespräch. „Ziel ist es, den Zugang zum Beruf mit klaren Regeln zu hinterlegen. Ausbildung, Professionalisierung und Qualifikation stehen dabei im Fokus.“ Das Ministerium erarbeitet im nächsten Schritt einen Referentenentwurf.
Ein Ziel des Verbandes ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu zählt auch die Vergütung. Der BdB hat gerade ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Vergütungssatzes selbstständiger Berufsbetreuer/innen vorgelegt. Klaus Förter-Vondey sagte dazu: „Der Kern dieses Gutachtens ist, dass unsere Stundensätze deutlich zu gering sind. Verglichen wurden die Stundensätze von behördlicher Sozialarbeit auf mittlerer Stufe mit freier beruflicher Sozialarbeit, die wir als beruflich tätige Betreuerinnen und -betreuer leisten. Ergebnis: Statt 44 Euro müssten wir 76 Euro pro Stunde erhalten.“ Auch die Zeitkontingente, die Berufsbetreuer/innen für ihre Klienten aufwenden können, gehören aus Sicht des BdB auf den Prüfstand. Aktuell stehen durchschnittlich 3,2 Stunden pro Klient und Monat zur Verfügung. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert durchschnittlich mindestens 5,5 Stunden pro Klient und Monat.