1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/FpBmkx5d9q8XjT3CSv7R0aQwOgtNbhuV6PHMzADneUYiElcK1IsJGWyoLr24.jpg"/>
Foto: Rolf Barthel
1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/FpBmkx5d9q8XjT3CSv7R0aQwOgtNbhuV6PHMzADneUYiElcK1IsJGWyoLr24.jpg"/>
Foto: Rolf Barthel
1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/FpBmkx5d9q8XjT3CSv7R0aQwOgtNbhuV6PHMzADneUYiElcK1IsJGWyoLr24.jpg"/>
Foto: Rolf Barthel
1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/FpBmkx5d9q8XjT3CSv7R0aQwOgtNbhuV6PHMzADneUYiElcK1IsJGWyoLr24.jpg"/>
Foto: Rolf Barthel
1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/FpBmkx5d9q8XjT3CSv7R0aQwOgtNbhuV6PHMzADneUYiElcK1IsJGWyoLr24.jpg"/>
Foto: Rolf Barthel
BERLIN (KOBINET) Das Bezirksamt Neukölln verweigert willkürlich Leistungen für assistenzabhängige Menschen in Berlin. Das kritisiert Matthias Vernaldi vom Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in dieser Stadt. In seinem Gastkommentar für kobinet macht er heute deutlich, dass die Praxis eines Sozialamtes nicht hingenommen werden kann, Menschen Hilfen vorzuenthalten, auf die sie gesetzlichen Anspruch haben.
Matthias Vernaldi
Damit schwerbehinderte Menschen ein Leben führen können, das ähnlich dem von Nichtbehinderten ist, benötigen sie persönliche Assistenz. Diese Form der Hilfe wurde von den Betroffenen selbst entwickelt und im bundesdeutschen Hilfesystem etabliert. Berlin war einer der ersten Orte, an denen es dafür eine Finanzierung vom Sozialamt als Hilfe zur Pflege gab. Nun scheint sich leider der Stadtbezirk Neukölln damit hervortun zu wollen, die Ansprüche auf persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung drastisch zu schmälern, ihnen gar Leistungen vorzuenthalten.
Persönliche Assistenz wird im Land Berlin nach dem Leistungskomplex 32 entgolten. In dessen Beschreibung steht, dass er zwei Arten der Hilfe, die beide vom Sozialamt gewährt werden, vereint: Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe. Bei einem umfangreichen Unterstützungsbedarf lassen sich diese Hilfearten sowieso nicht mehr klar voneinander trennen. Was ist zum Beispiel, wenn jemand während des Einkaufs aufs Klo muss? Der Toilettengang wäre Hilfe zur Pflege, die Unterwegsbegleitung und Unterstützung beim Einkauf Eingliederungshilfe.
Das Neuköllner Sozialamt hat in den letzten Monaten assistenzbedürftige Menschen, die die Weiterbewilligung ihrer Hilfen beantragten, aufgefordert, einen Teil der Leistungen bei der bisherigen Stelle als Hilfe zur Pflege zu beantragen und den Rest bei der Stelle, der die Eingliederungshilfe obliegt. Diese Stelle erklärt sich für nicht zuständig und verweist zurück an die Hilfe zur Pflege. Hier weigert man sich, den vollen Bedarf zu übernehmen. Die Folge für die Betroffenen ist, dass der Teil, der der Eingliederungshilfe zugewiesen wurde, fehlt. Seit Monaten stehen ihnen die Mittel zur Finanzierung von bis zu einem Drittel der dringend benötigten Hilfen nicht zur Verfügung. Da es sich bei ihnen um behinderte Arbeitgeber handelt, die im Rahmen des persönlichen Budgets ihre Assistenten direkt bei sich anstellen, haben sie bei diesen immer größere Lohnschulden. Unter solchen Bedingungen verlieren sie wertvolle Mitarbeiter und finden auch keine neuen.
In einem Fall hat das Sozialamt die Kalkulation einer Budgetnehmerin, die nach dem seit Jahren üblichen und in der ganzen Stadt anerkannten Muster erstellt wurde, abgewiesen und eine eigene erstellt. Nun müssen die Assistenten mit weniger Lohn als vorher vorlieb nehmen. Sie erhielten Änderungskündigungen und sind gegen ihre Arbeitgeberin vor Gericht gezogen. Das ist in einem Näheverhältnis wie der Assistenz, in der es seitens der Arbeitgeberin existenzielle Abhängigkeiten von ihren Angestellten gibt, eine enorme Belastung.
Einer behinderten Frau mit zwei Kindern versagt das Amt die für die Versorgung der Kinder dringend benötigte Erhöhung ihres Bedarfs. Ihr berufstätiger Mann, der schon für Teile der Abdeckung ihrer Assistenz herangezogen wird, kann nach Ansicht des Amtes auch die ganze Pflege und Erziehung der Kinder übernehmen. Eine behinderte Frau hat nach Neuköllner Auffassung offenbar kein Recht, sich ihren Kindern zu widmen.
Auch bei einer in der ganzen Stadt vollzogenen Anhebung der Obergrenze des Budgets für behinderte Arbeitgeber zum 1. Januar 2014 handelt das Neuköllner Sozialamt willkürlich. Es bescheidet viele Erhöhungsanträge einfach negativ.
Menschen Hilfen vorzuenthalten, auf die sie gesetzlichen Anspruch haben, darf nicht Praxis eines Sozialamtes sein. Wie zynisch der Sparzwang ist, hat eine Mitarbeiterin des Sozialamtes Neukölln demonstriert, als sie einem hartnäckigen Antragsteller mit einer fortschreitenden Erkrankung entgegnete, er könne ja weiterhin versuchen, seine Vorstellungen durchzufechten – auch auf dem Rechtsweg. Seine Krankheit stünde dem Erfolg eh entgegen, weil das Amt nun einmal mehr Ausdauer hätte als sein Körper.