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Foto: BSK
DRESDEN (KOBINET) Vor dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai macht der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen heute auf Defizite aufmerksam, die eine umfassende Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und den Gemeinschaften erschweren bzw. verhindern. Nach wie vor sei im Freistaat Sachsen eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht in Sicht, wird heute in einer Pressemitteilung kritisiert.
Fünf Jahren nach Inkrafttreten der UN-Konvention gilt in Sachsen noch immer das Sächsische Integrationsgesetz von 2004. Der von den Fraktionen der Sozialdemokraten und der Linken unter Mitwirkung der Vertretungen behinderter Menschen erarbeitete Entwurf eines Gleichstellungs- Inklusions- und Teilhabegesetzes ist im April 2014 von den Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag abgelehnt worden.
„Im Hinsicht auf die Landtagswahlen im August bekräftigen wir die Forderung nach einem neuen Inklusions- und Teilhabegesetz und werden das in unseren Wahlprüfsteinen manifestieren“, erklärte Verbandsvorsitzender Dr. Peter Münzberg. „Dabei geht es vordergründig nicht um neue soziale Leistungen, sondern schlicht und einfach um die Anerkennung und praktische Umsetzung des berechtigten Anspruchs behinderter und chronisch kranker Menschen auf umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am Leben.“
Um die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren, haben bereits 12 Bundesländer einen Aktionsplan. Im Freistaat Sachsen existiert ein solches Dokument noch nicht. Die Regierungskoalition im Landtag und die Staatsregierung beabsichtigen, einen solches Handlungskonzept erst nach der parlamentarischen Behandlung des 5. Berichtes zur Lage von Menschen mit Behinderung im Freistaat in der neuen Legislaturperiode Angriff zu nehmen.
„Dies bedeutet eine weitere Verzögerung dringend erforderlicher Konzepte und Maßnahmen, die sich letztlich nicht nur für Politik und Verwaltung, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen widerspiegeln müssen. Unabhängig davon bieten wir weiterhin unsere Wissen sowie unsere aktive und konstruktive Mitwirkung als Vertreter der Betroffenen an“, so Dr. Münzberg.
Eine barrierefreie Umwelt ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen Grundvoraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Das bezieht sich u.a. auf den öffentlichen Raum in den Städten und Gemeinden, auf den öffentlichen Personenverkehr, auf kulturelle, sportliche und Bildungsangebote. Unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung rückt auch barrierefreier Wohnraum immer mehr in den Mittelpunkt. Dort reichen die gegenwärtigen Konzepte nicht aus. „Es darf nicht einseitig davon ausgegangen werden, dass der freie Wohnungsmarkt es schon richten wird“, sagt Münzberg. „Wenn barrierefreier Wohnraum vorzugsweise im hochpreisigen Segment angeboten und Barrierefreiheit vom jeweiligen Anbieter subjektiv interpretiert wird, werden auch Menschen mit Behinderungen aus den für sie günstigen Wohnlagen verdrängt und isoliert. Das ist mit der in der UN-Konvention enthaltenen Forderung nach Inklusion und Teilhabe nicht vereinbar“.