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DüSSELDORF (KOBINET) Der Ruf der Kommunen für eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe durch das zu schaffende Bundesteilhabegesetz übertönt derzeit meist die für behinderte Menschen inhaltlich wichtigen Aspekte des Gesetzesvorhaben. Eine Entlastung gab es bereits bei der Grundsicherung, so dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr bereits fast eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten haben.
„Dies ist eine beträchtliche Entlastung unserer Städte und Gemeinden, da die ursprüngliche Sozialhilfe eine rein kommunale Leistung war“, sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf zu den jetzt vorliegenden Zahlen in Sachen Entlastung bei der Grundsicherung für das Jahr 2013. „Die Landesregierung hat unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in langwierigen Verhandlungen maßgeblich dazu beigetragen, dass der Bund hier zunehmend Verantwortung übernimmt“, betonte der Minister.
Im Jahr 2003 hatte sich der Bund erstmals an den Kosten der Grundsicherung in Nordrhein-Westfalen beteiligt. „In den Folgejahren konnten wir erreichen, dass die Bundesregierung einen immer höheren Anteil übernommen hat“, sagte Guntram Schneider. „Und ab 2014 wird der Bund die Kosten der Grundsicherung in voller Höhe von voraussichtlich rund 1,3 Milliarden Euro tragen.“ Es sei ein wichtiger Schritt, dass Nordrhein-Westfalen die Kostenübernahme durch den Bund für diese Leistung erreicht hat. Das nordrhein-westfälische Sozialministerium hat ein Verfahren etabliert, das sicherstellt, dass die vom Bund abgerufene Erstattung zeitnah, schnell und centgenau an die nordrhein-westfälischen Träger ausgezahlt wird.
Bis 2008 wurden für die Mitfinanzierung der Leistungen jährlich noch 109,9 Millionen Euro vom Bund aufgewendet. Im Jahr 2009 waren es 119,5 Millionen Euro, und bis zum Jahr 2013 stiegen die aufgewendeten Bundesmittel bereits auf 992,8 Millionen Euro.
Ottmar Miles-Paul, der Koordinator der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe, begrüßte die vollzogene Entlastung der Kommunen, forderte diese und die Länder aber auf, bei der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes nicht nur auf Euro und Cent, sondern auch auf die ernsthafte Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen zu achten. „So wichtig eine solide Finanzierungslage der Kommunen ist, genauso wichtig sind die Menschenrechte behinderter Menschen. Dass behinderte Menschen aufgrund der Anrechnung des Einkommens und Vermögens arm gehalten werden, dass behinderte Menschen und ihre Angehörigen, sich wegen der Vermögens- und Einkommensprüfungen regelmäßig vor den Sozialämtern ausziehen müssen und dass behinderte Menschen meist kaum eine Alternative zum Leben, Arbeiten und Lernen in Sonderwelten haben, das darf die Kommunen nicht kalt lassen“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Zudem erwartet er, dass ein Teil der finanziellen Entlastung vor Ort in die Schaffung eines inklusiven und barrierefreien Sozialraum investiert wird, denn hier gebe es erheblichen Nachholbedarf, um die Sünden der Vergangenheit zu beseitigen.