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Eingliederungshilfe keine Subvention

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

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Foto: Irina Tischer

BERLIN (KOBINET) Für völlig abwegig hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Idee, durch Einsparungen bei der Eingliederungshilfe Spielräume für den Abbau der sogenannten „kalten Steuerprogression" schaffen zu wollen.  Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs macht diesen Vorschlag heute in der F.A.Z.  Ulla Schmidt, Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, kontert: „Es handelt sich bei der Eingliederungshilfe nicht um Subventionen, die der Staat nach Kassenlage kürzen oder aufstocken kann. Vielmehr ergibt sich der Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention."



Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vor erst knapp fünf Monaten versprochen, dass ein neues Bundesteilhabegesetz eine vorrangige Maßnahme der neuen Bundesregierung sein soll,  um die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in ein modernes Teilhaberecht zu verwandeln. Dafür hat der Bund fünf Milliarden Euro zugesagt. „An dem Vorhaben darf nicht gerüttelt werden. Diese Reform hat schon viel zu lange auf sich warten lassen“, so Ulla Schmidt. „Der Vorschlag von Herrn Fuchs widerspricht damit auch inhaltlich eindeutig dem Koalitionsvertrag.“

Die derzeitige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine elementare Leistung, die der Staat dieser Personengruppe als Ausgleich für ihre Nachteile zukommen lässt. Bislang ist die Eingliederungshilfe im Recht der Sozialhilfe geregelt. Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, um die Folgen der Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und um den Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Leistungen der Eingliederungshilfe sind zum Beispiel Unterstützung beim Wohnen und Arbeiten, in der Schule und Freizeit.