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Verfassungsklage für würdiges Altern

Ulrike Mascher
Ulrike Mascher
Foto: Peter Himsel

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MüNCHEN/BERLIN (KOBINET) Der Sozialverband VdK erhebt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen "grundrechtswidrige Zustände" im deutschen Pflegesystem. Der Sozialverband, der 1,7 Millionen Mitglieder vertritt, will mittels Verfassungsbeschwerde ein "gesetzgeberisches Unterlassen" rügen. Exakt zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung soll die Politik auf diese Weise gezwungen werden, grundlegende Reformen nicht nur anzukündigen, sondern auch umzusetzen. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen künftig in Deutschland "in Würde altern können", sagte VdK-Präsidenten Ulrike Mascher heute der Süddeutschen Zeitung.

Die Verfassungsklage gegen Grundrechtsverletzungen im Pflegesystem sei ein mutiger Schritt im Interesse pflegebedürftiger Menschen, erklärte der amtierende Präsident der Volkssolidarität, Dr. Frank-Michael Pietzsch. „Es geht um gesetzliche Rahmenbedingungen für ein würdiges Leben bei Pflegebedürftigkeit – unabhängig davon, ob es sich um körperliche oder geistige Einschränkungen handelt“, betonte Pietzsch. „Statt immer neuer Ankündigungen muss endlich gehandelt werden.“

Die Volkssolidarität fordert einen verbindlichen Fahrplan für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im anstehenden Gesetzentwurf für Änderungen im SGB XI. „Die Verschiebung auf einen Zeitraum in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode trägt nicht zur Vertrauensbildung bei Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und den in der Pflege tätigen Fachkräften bei“, so Pietzsch. „Schon heute besteht ein gravierender Pflegekräftemangel. Jeder Monat des Zuwartens wird die Dramatik der Situation gravierend erhöhen. Es braucht daher mehr Druck für eine umfassende Verbesserung in der Pflege.“