Foto: Gehörlosenverband Hamburg
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Foto: Gehörlosenverband Hamburg
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Foto: Gehörlosenverband Hamburg
UNBEKANNT (KOBINET)
UNBEKANNT (KOBINET) Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 hielt alle Bundesbehörden an, bis zum 22. März 2014 ihre Angebote im Web barrierefrei zu gestalten. Der Gehörlosenverband Hamburg hat die Webseiten überprüft, ob nun auch die Forderung nach Gebärdensprach-Filmen erfüllt wurde. "Trotz eines langen Vorlaufzeitraums von mehr als 2,5 Jahren haben nur ca. 12 % aller uns bekannten Webseiten es geschafft, diese Vorgaben zu erfüllen", erfuhr kobinet heute vom Gehörlosenverband.
Vor zwölf Jahren wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen – auch Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) genannt – erlassen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen bzw. zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Im Zuge dessen wurde auch eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik – auch Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) genannt – als Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes geschaffen. Sie richtet sich an alle von Behörden herausgegebenen Internetauftritte der Bundesverwaltung. Die Verordnung soll bewirken, dass die betreffenden Angebote durch Informationstechniken im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes behinderten Menschen zugänglich gemacht werden. Ohne die Erfüllung dieser zusätzlicher Bedingungen ist die Nutzung der Internetangebote oftmals nur eingeschränkt möglich. Daher ist es notwendig den Zugang zu diesen zu eröffnen und zu erleichtern.
Diese Verordnung wurde novelliert und am 12. September 2011 als neue Version der BITV – jetzt BITV 2.0 – veröffentlicht und ersetzte somit die alte Version vom 17. Juli 2002. Neu aufgenommen wurde die verbindliche Verpflichtung, bestimmte Inhalte auch in Videoform in Gebärdensprache und in Textform in Leichter Sprache bereit zu halten. Bis zum Stichtag, dem 22. März 2014 waren nun alle Behörden der Bundesverwaltung angehalten, ihre Verpflichtungen bezüglich der BITV 2.0 zu erfüllen und ihre Informationen barrierefrei anzubieten.
Der Gehörlosenverband Hamburg hat entsprechend zum genannten Stichtag geprüft, welche Webseiten der Bundesbehörden die neu aufgenommene Forderung nach Gebärdensprach-Filmen erfüllen. Nach § 3 der BITV 2.0 sollen demnach Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass viele Internetseiten von Behörden der Bundesverwaltung den Anforderungen der BITV 2.0 noch nicht entsprechen. Trotz eines langen Vorlaufzeitraums von mehr als 2,5 Jahren haben nur ca. 12 % aller uns bekannten Webseiten es geschafft, diese Vorgaben zu erfüllen.
Aus Sicht des Gehörlosenverbandes Hamburg stellt diese Prüfung ein beschämendes Ergebnis dar und wir fragen uns: Nehmen die Bundesbehörden die Bedürfnisse gehörloser Menschen ernst?




