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Landtag für Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung

Wappen von Rheinland-Pfalz
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Foto: RLP

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MAINZ (KOBINET) Nach einer regen über einstündigen Debatte zum fünften Bericht zur Lage der behinderten Menschen in Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Landtag gestern mit der Mehrheit von SPD und Grünen einen Entschließungsantrag verabschiedet. Dieser fordert die Landesregierung u.a. auf, dass behinderte Menschen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, diese Leistungen zukünftig ohne Anrechnung des Einkommens und Vermögens erhalten sollen.

„Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe bzw. künftige Teilhabeleistungen oder ergänzende Leistungen wie die Hilfe zur Pflege zur gesellschaftlichen Teilhabe angewiesen sind, erhalten diese Leistungen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens.“ So lautet eine von einer Reihe von Forderungen des Landtages an die rheinland-pfälzische Landesregierung, für die sie sich auf Bundesebene einsetzen soll. Da Rheinland-Pfalz in diesem Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz inne hat, kommt dieser Forderung des Landtages von Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung zu.

Für Ottmar Miles-Paul, der die von einer Reihe von Behindertenverbänden getragene Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe koordiniert, stellt der Entschließungsantrag ein wichtiger Durchbruch dar. „Damit hat meines Wissens zum ersten Mal ein Landtag im Zusammenhang mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes eindeutig die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Teilhabeleistungen gefordert. Ich hoffe, dass diese Initiative auch in anderen Landtagen und letztendich im Bundesteilhabegesetz Niederschlag findet“, so Ottmar Miles-Paul. Vor allem werde in diesem Entschließungsantrag deutlich, dass es bei der Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens nicht nur um die Leistungen der Eingliederungshilfe gehen darf. „Viele behinderte Menschen, die auf Persönliche Assistenz angewiesen sind, erhalten diese im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Wenn die derzeitige Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei diesen Hilfen in einem Bundesteilhabegesetz nicht entsprechend berücksichtigt werden, werden viele behinderte Menschen auch weiterhin arm gehalten. Auch hier hat der rheinland-pfälzische Landtag ein wichtiges Zeichen für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz gesetzt.“

Der verabschiedete Entschließungsantrag umfasst zudem eine Reihe weiterer Forderungen, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung des rheinland-pfälzischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für das zu schaffende Bundesteilhabegesetz ist beispielsweise zudem interessant, dass der Landtag „die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen durch Elternassistenz und begleitete Elternschaft“ fordert. „Die Landesregierung ist aufgefordert, sich im Rahmen der Landesbeteiligung für die Zusammenführung aller Leistungsbereiche, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreffen, in der so genannten `Großen Lösung (SGB XIII)`einzusetzen.“ So lautet eine weitere wichtige Forderung des rheinland-pfälzischen Landtages, die bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt werden soll.

Link zum verabschiedeten Entschließungsantrag